Werter Herr Rohrstockfreund,
Ich bewundere Sie für Ihre eiserne Disziplin und Ihre Willensstärke, jedoch sind laut der katholischen Fastenverordnung Menschen, welche jünger als 21 oder älter als 59 Jahre sind, vom strengen Fasten befreit. Da zweiteres mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Herrn Weidinger zutrifft, sollte man Ihm in dieser Hinsicht keinen Vorwurf machen. Besonders für ältere Gemeindemitglieder könnte das strenge Fasten erhebliche gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.
Für ältere Menschen ist es daher Ratsam stattdessen auf andere Genussmittel zu verzichten, so wie im Fall von Herrn Weidinger auf Weißbier. Auch ich verzichte während der Fastenzeit auf den Genuss von Klostergeist, Leibwächter, sowie sämtlicher anderer Kräuterliköre.
Ferner gibt es einige, vom HERRn geduldete, kleinere "Schummeleien". Diese habe ich sogar für Sie aufgelistet:
- Der Verzehr von Tierplazenten ist gestattet.
 
- Der Verzehr von ungeborenen Kreaturen ist gestattet. So wird etwa das ungeborene Kalb aus dem Leib der Mutter herausgeschnitten und kann ohne Bedenken zubereitet und verzehrt werden.
 
- Der Verzehr sämtlicher Wasserkreaturen ist erlaubt. Dies betrifft ebenfalls Fischotter, Biber, aber auch nahrhaftes Walfleisch.
 
Wenn man es ganz genau nimmt, gibt es noch mehr solcher Ausnahmen. Bewundernswert sind jene Leute, die selbst auf diese Ausnahmen verzichten oder die Fastenzeit gar nur zu Wasser und Brot im stillen Gebet verbringen.
Zur allgemeinen Verständigung beitragend,
Pater Aloisius
 
			
			
									
									Die Lippen des Toren führen Streit herbei; und es ruft sein Mund nach Schlägen.
- Sprüche 18;6