Rechtsberatung für fromme Christen

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Johannes Richter
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Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Johannes Richter »

Werte Gemeinde,

ich möchte Ihnen meinen knorken Beitrag vorstellen, auf dem ich anhand eines Beispiels mit Missverständnissen aufräume.
Sicher haben viele von Ihnen aufgrund Ihrer Nächstenliebe Probleme mit dem Gesetz gehabt. Das muss nicht sein! Ein guter Christ ist kein Verbrecher!

Wie gewohnt verlagere ich ihn aufgrund der Länge und der Formatierung auf meinen löblichen Block.

!! ACHTUNG !!
Lesen Sie diesen Beitrag nur, wenn Sie männlich sind und bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben. Da hier unzüchtige, kranke Tätigkeiten beschrieben werden, ist dieser Beitrag auf keinen Fall Frauen und Kindern zuzumuten. Ich übernehme keine Haftung für geistige Schäden, die aufgrund des Beispiels entstehen können.
!! ACHTUNG !!


Schalten Sie hier, um sich künftig erfolgreich gegen Verleumdungen und übler Nachrede zu verteidigen!

Ich freue mich auf Ihre Meinungen!

Stets informierend,

Ihr Johannes Richter
"Dann sagte er zu ihnen: Geht hinaus in die ganze Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen!" (Markus 16,15)
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Herr Wuekkly
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Herr Wuekkly »

Werter Herr Richter,

sie haben sich da ein schönes Beispiel ausgedacht.
Doch es sind mir einige Dinge aufgefallen:

§74 IfSG :
Leider steht AIDS nicht in den in §§ 6,7 genannten Listen, also fällt dieses Argument schon mal weg.

§ 34 StGB:
Der Herr Schulz hätte die zwei 'Buben', wie sie sie nennen, nicht verprügeln müssen.
Er hätte sich einfach abwenden können und wäre somit einem weiteren Lebensmittelauswurf entgangen.
Und jemanden zu verprügeln, nur weil ich mich wegen einer Sache(den Fähnchen) oder weil sich jemand küsst, übergeben muss, ist kein angemessenes Mittel.

§904 StGB:
Sie wollen also sagen, dass Christen total verweichlicht sind, die sie schon bei irgendwelchen Fähnchen übergeben und in Ohnmacht fallen. Und der Schaden, den Christen davon tragen, ist so groß, dass sie nicht mehr selbstständig leben können. Es scheint mir, dass sie Ohnmacht mit Koma verwechseln.
Es ist außerdem schon komisch, dass sonst keiner einen körperlichen und/oder geistigen Schaden beim Anblick solcher Menschen davon trägt; nur Christen...

§32 StGB:
Vielleicht ist ihnen Satz 2 des § nicht aufgefallen, aber seit wann ist das Küssen und Tragen von Fähnchen nach dem deutschen Gesetz rechtswidrig?
Also kann der Bestand der Notwehr nicht gelten, denn Herr Schulze hat zuerst rechtswidrig gehandelt.

§253 StGB:
Weshalb könne Herr Schulze denn Geld verlangen? Weil er sich übergeben hat?
Herr Schulze hat doch die 'Buben' verprügelt, weil sie homopervers sind, also hat er nach dem §253 die Verletzung des Körpers und sexuellen Selbstbestimmung begangen.


Das Gericht würde Herr Schulze zu einer psychologischen Untersuchung verdonnern, als im Recht zu geben.

Des Weiteren fällt mir wieder mal ins Auge, dass ihre Gegenseite besonders schlecht dargestellt wird.
Das lässt ihr Beispiel nicht sehr wirklichkeitsnah da aussehen und seit wann ist man zurück geblieben, nur weil man ein Atheist ist?

Herr Wuekkly
Die Freiheit des Einzelnen geht soweit, bis die Freiheit eines Anderen eingeschränkt wird.
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Johannes Richter
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Johannes Richter »

Herr Würgli!

Selbstverständlich war ich bereits darauf vorbereitet, dass es Menschen gibt, die schamlos versuchen werden, mir die Worte im Mund zu verdrehen.
Bitte lesen Sie §7.3; dort wird der HIV-Virus erwähnt.

Haben Sie meinen Beitrag überhaupt durchgelesen?
Hätte er sich, wie Sie es empfehlen, "abgewendet", hätte er die Knaben in den Klauen des Gehörnten gelassen und ihnen die Ewigkeit im Höllenfeuer gesichert.
Sie hätten die Knaben also zurückgelassen? Pfui! Schämen Sie sich! Das ist unterlassene Hilfeleistung! Auch Ihnen wäre das ewige Höllenfeuer gewiss.
Ich zitiere ein weiteres Mal:

"[...] Amen, ich sage euch: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan. Dann wird er sich auch an die auf der linken Seite wenden und zu ihnen sagen: Weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer [...]" (Matthäus 25,40-41)

Ich sage selbstverständlich nicht, dass jeder gute Christ in Ohnmacht fallen würde. Der redliche Herr Schulze war jedoch derart schockiert, dass es zur Ohnmacht hätte kommen können. Sollte ein armer Rentner aus diesem Grund stürzen, könnte er schlimme Verletzungen davontragen, welche einzig und allein auf die zwei Buben zurückzuführen wären.
Einem dummen Ungläubigen würde dies natürlich nicht einmal auffallen - er ist noch vom Hanfgift benebelt und in Gedanken bei Sechsfilmen und Mörderspielen.

Selbstverständlich handelte es sich um Notwehr, da Herrn Schulze (wie soeben schon genannt) körperliche Schäden zugefügt hätten werden können.

Zu Ihrem Einwand, dass das Küssen in Deutschland nicht rechtswidrig sei; lassen Sie mich dies an einem Beispiel erklären.
Es ist nach deutschem Recht ebenfalls nicht verboten, Messer durch die Luft zu werfen. Trifft man allerdings mit dem Messer unabsichtlich einen anderen Menschen und tötet ihn dadurch, ist dies trotzdem Totschlag.
Da der Tatbestand an Herrn Schulze die versuchte Körperverletzung war, hätte er natürlich Anspruch auf Schmerzensgeld.
Sicher haben die Knaben dies nicht absichtlich gemacht, um Herrn Schulze zu verletzen; jedoch gilt auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Tatsächlich würde ein Gericht in einer Bananenrepublik Herrn Schulze nicht Recht geben, sofern Mandies Vater ein halbes Jahr auf seinen täglichen Kasten Bier verzichtet, um den Richter zu bestechen. Jedoch glaube ich noch immer an den Rechtsstaat und daher auch an den folgerichtigen, gerechten Freispruch für den knorken Herrn Schulze.

Selbstverständlich sind Atheisten zurückgeblieben. Wie rotzdumm muss man denn sein, um nicht einmal die Liebe des HERRn zu erkennen?

Geduldig aufklärend,

Ihr Johannes Richter
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cunoknarf
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von cunoknarf »

Herr Wuekkly,

Sie scheinen mir auch zu jenen häufig anzutreffenden Leuten zu gehören,
die jede gute Leistung mit an den Haaren herbeigezugenen Argumenten
schlechtreden wollen! Sind Sie ein Grüner? Leben Sie von Hatz-4?


Herr Richter,

es ist Ihnen meisterhaft gelungen, deutsches Recht auf die Bibel abgestimmt
anzuwenden. Besser habe ich es niemels gelesen. Es bleiben keine Fragen offen.


3 Bände Friedrich Endemann in den Heizungskeller tragend
Cuno
"Und der Mann ist nicht geschaffen um der Frau willen, sondern die Frau um des Mannes willen."
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Herr Wuekkly
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Herr Wuekkly »

Werter Herr Richter,

ich würde gern mal eine Statistik sehen, in der gezeigt wird, wie viele Menschen schon gestorben oder irgendwie verletzt worden sind,
weil sie anderen beim küssen gesehen haben.
Und ihr Beispiel ist doch sehr an den Haaren herbeigezogen; es gibt einen großen Unterschied zwischen Messerwerfen und Küssen.
Und außerdem haben Homoperverse den ganzen Tag über nichts anderes zu tun als Christen zu verletzten. HAHA.

Und leider bezieht sich der Bestand der unterlassenen Hilfeleistung nicht auf das Jenseits.
Johannes Richter hat geschrieben:Sollte ein armer Rentner aus diesem Grund stürzen, könnte er schlimme Verletzungen davontragen, welche einzig und allein auf die zwei Buben zurückzuführen wären.
Genauso könnte man argumentieren, dass der Rentner nicht mehr gut zu Fuß sei und deshalb gestürzt ist.

Und warum ist jeder nicht-Christ gleich Drogensüchtig?

Ich kenne genug Christen, die Homoperverse nicht 'böse' finden.
Ist ihnen schon mal meine Signatur aufgefallen? Sie sollten mal über diesen Satz nachdenken.


Werter Herr Knarf,

nein, ich lebe nicht von Hartz-IV.

Herr Wuekkly
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Martin Berger
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Martin Berger »

Bub Wucki,

besitzen Sie auch andere Fähigkeiten, oder können Sie nichts, außer redliche Menschen zu nerven? Bislang las ich noch keinen vernünftigen, konstruktiven Beitrag von Ihnen, was bei einer Beitragsanzahl von mehr als 150 äußerst bedenklich ist. Sapperlot, reißen Sie sich endlich zusammen!

Mahnend,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
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F Bleibtreu
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von F Bleibtreu »

Büblein Wackelpeter.
nein, ich lebe nicht von Hartz-IV.
Ich bin durchaus geneigt, dieser Aussage Glauben zu schenken.
Bei dem Eifer, den Sie bei der Verteidigung der Homokrankheit an den Tag legen, neige ich eher zu der Annahme, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mit gewissen Dienstleistungen an älteren Herren im Bahnhofsviertel bestreiten.

Sein karges Abendmahl erbrechend,
Fürchtegott Bleibtreu
Graue Haare sind eine Krone der Ehren, die auf dem Wege der Gerechtigkeit gefunden wird.
Sprüche, 16/31
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Johannes Richter
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Johannes Richter »

Herr Würgli,

Sie sollen ja auch Homoperverse nicht böse finden. Wenn diese jedoch nicht zum HERRn finden, ist ihnen der Schwefelsee gewiss.
Diese Menschen leiden an einer schlimmen Krankheit, welche jedoch heilbar ist.

Korrigierend,

Ihr Johannes Richter
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Herr Wuekkly
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Herr Wuekkly »

Werter Herr Bleibtreu,

ich möchte mich nicht auf ihr Niveau herunter lassen
und werde deshalb auch nicht schreiben, dass sie sich ja damit aus kennen.


Werter Herr Richter,

und wie soll man diese 'Krankheit' denn ihrer Meinung nach 'heilen' können?

Herr Wuekkly
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Johannes Richter
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Johannes Richter »

Herr Würgli,

normalerweise kann Homoperversität durch 120-140 Hiebe mit dem Rohrstock geheilt werden.
Im knorken Christenland Brasilien wurde so dank des redlichen Pastors Markus Felix (unredl. "Marco Feliciano") vor wenigen Wochen wieder die Heilung von Falschsechsuellen erlaubt.
Auch töfte Russen wollen nicht tatenlos dabei zusehen, wie ihre Kinder in die Fänge des Leibhaftigen geraten.
Sollten Sie von dieser schlimmen Seuche befallen sein, können Sie sich auch Rat bei den knorken "Offensiven Jungen Christen" einholen.

Gute Besserung wünschend,

Ihr Johannes Richter
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Herr Wuekkly
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Herr Wuekkly »

werter Herr Richter,

es ist mir neu, dass man irgendetwas mit Gewalt heilen könnte.
Dadurch wird nur etwas erzwungen und irgendwann kommt das, was man 'heilen' wollte, wieder hervor.

Herr Wuekkly

P.S. Gewalt, jeglicher Art, ist nie eine Lösung.
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Martin Berger
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Martin Berger »

Herr Wucki,

bitte verwechseln Sie nicht Hilfe und Beistand mit roher Gewalt. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man jemanden brutal zusammenschlägt, oder ob man jemanden, der schwerkrank ist, mit liebevoller Züchtigung von seiner Krankheit heilt.

Anmerkend,
Martin Berger
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cunoknarf
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von cunoknarf »

Meine Herren,

schon in den 30-er Jahren wurde im damals kommunistischen Russland
die liebevolle Züchtigung mit einer Fastenzeit kombiniert, um besonders
hartnäckige Erkrankungen zu heilen.

Der Erfolg solcher Therapien basiert auf der einfachen Tatsache,
daß der Körper unter dem Einfluß von Nahrungsmangel und
äußerlicher Stimulation seine selbstzerstörerischen Reaktionen
einstellt und dann zunehmend Selbstheilungskräfte entwickelt.

Auch deutsche Allgemeinmediziner und Psychologen beteiligten
sich an diesbezüglichen Forschungen. Leider sind die Unterlagen
darüber aber in den Kriegswirren verloren gegangen.

Anmerkend
Cuno
- Freizeitforscher -
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Herr Wuekkly
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Herr Wuekkly »

Werter Herr Berger,

dennoch gilt 'liebevolle' Züchtigung als Körperverletzung und ist somit verboten und auch Strafbar.

Herr Knarf,

Nahrungsmangel ist für den Körper eine Stresssituation und tut ihm überhaupt nicht gut,
denn mit welchen Stoffen soll er denn neue Zellen usw. bilden können?

Herr Wuekkly
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Re: Rechtsberatung für fromme Christen

Beitrag von Fuenkchen »

Herr Wuekkly hat geschrieben: (...) Und außerdem haben Homoperverse den ganzen Tag über nichts anderes zu tun als Christen zu verletzten. (...)
Ja genau! (kiecher)
Aber ich bin da sogar noch die doppelte Portion: homosechsuell und (!) Rentner, ein unverschämt junger, hübscher und nicht häßlicher Rentner sogar (sich bekreuzigend und dem HERRn für dieses Geschenk dankend), der sicherlich nicht stürzt, wenn er zwei Buben im Gebüsch hockend mit dem extragroßen Armeefernglas beim Küssen zuschschaut. (kiecher und spektakel) ... Als Rentner hat man ja Zeit! ...
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