Sechsueller Zwischenfall eines Schutzbefohlenen

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BibeltreueBubenChorweiler
Brettgast mit Maulkorb
Beiträge: 1
Registriert: Mo 14. Sep 2020, 20:32

Sechsueller Zwischenfall eines Schutzbefohlenen

Beitrag von BibeltreueBubenChorweiler »

Werte Herren,

ein Schutzbefohlener des hiesigen Dekanats besamte sich in der Nacht des 14.09.2020 unwillentlich im Schlafe, so heißt es doch im 5. Buch Mose Deuteronomium:

"Wenn ein Mann im Schlaf einen Samenerguss gehabt hat, muss er den ganzen Tag außerhalb des Lagers bleiben. Gegen Abend soll er sich mit Wasser abspülen, und bei Sonnenuntergang kann er wieder ins Lager zurückkehren."

Nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten des besamten Unholds beschloss das Dekanat diesen aus der heiligen Stätte zu entfernen, sodass er sich reinwaschen und nach 24 Stunden wieder zurückkehren kann.
Nun meldete sich heute das ketzerische "Jugendamt", das ähnlich dem Sokrates wegen Frevelei wider der Religion und Verderbung der Jugend zum Tode durch eine Gift-Phiole verurteilt werden sollte und stellte, dem Willen des Herren trotzend, den Anspruch, man solle dem Besamten vor ordnungsgemäßer Reinwaschung seines Schrittes die Rückkehr zur heiligen Stätte und zu dessen Elternhaus gewähren.

Dem "Jugendamt" zum Trotze, bittet das hiesige Dekanat die Geistlichen des "Arche-Internetz" um Rat.

Hochachtungsvoll,

Die Bibeltreuen Buben Chorweiler
Franz-Joseph-Zwickel
Brettgast mit Maulkorb
Beiträge: 11
Registriert: Di 11. Aug 2020, 11:42

Re: Sechsueller Zwischenfall eines Schutzbefohlenen

Beitrag von Franz-Joseph-Zwickel »

Werte Bibeltreue Buben Chorweiler,

ich selbst bin als Lehrer an einem katholischen Knabeninternat tätig und kenne die gottlose Vorgehensweise dieser - vom Gift des Atheismus durchsetzten - Jugendämter aus eigener leidvoller Erfahrung. Die uns im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit, welche doch eine an unseren christlichen Werten orientierte Erziehung ermöglichen und schützen sollte, wird durch jene Institutionen mit Füßen getreten, und so stehen wir als redliche Christenmenschen oft vor einem Dilemma, da wir - wie es uns der Apostel Paulus lehrt - nicht nur dem HERRn, sondern auch der Obrigkeit Gehorsam schulden.
Für mich selbst bin ich hierbei nach langem Nachdenken zu dem Schluss gelangt, dass es zwar nicht akzeptabel wäre, dem Jugendamt falsche Informationen zukommen zu lassen - würde dies doch eine schändliche Missachtung des achten Gebotes darstellen. Jedoch kann es hilfreich sein, sich bei der Korrespondenz mit selbigem einer gewissen "Kreativität" zu bedienen. Nicht umsonst schrieb Theodor Storm - auf ein Gleichnis unseres HERRn Bezug nehmend - in seinem Gedicht "Für meine Söhne":
Hehle nimmer mit der Wahrheit!
Bringt sie Leid, nicht bringt sie Reue;
doch, weil Wahrheit eine Perle,
wirf sie auch nicht vor die Säue.

[...]
In diesem Sinne erlaube ich mir, Ihnen für die geschilderte Situation einen Ratschlag zu erteilen: Beraumen Sie für besagten Knaben kurzfristig ein Tagespraktikum bei einem außerhalb von Städten oder Gemeinden tätigen Betrieb an - beispielsweise bei einem Förster oder einem Bauern, welcher einen Aussiedlerhof bewirtschaftet. Auf diese Weise hält sich der Knabe nicht nur unter Befolgung des Gesetzes unseres HERRn während des Zustandes seiner Befleckung "außerhalb des Lagers" auf, sondern verrichtet darüber hinaus noch nützliche Arbeit und lernt etwas Sinnvolles. Außerdem dürfte es unwahrscheinlich sein, dass das Jugendamt gegen ein solche "Vermittlung lebenspraktischer Kompetenzen" einen Einwand erhebt.

Auch auf krummen Zeilen gerade schreibend

Franz-Joseph Zwickel
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Walther Zeng
Brettalkoholiker
Beiträge: 1146
Registriert: Di 14. Jan 2014, 14:37

Re: Sechsueller Zwischenfall eines Schutzbefohlenen

Beitrag von Walther Zeng »

Werter Herr Zwickel.

Ihrem Vorschlage stimme ich vollstumfänglich zu.
Insbesondere in der Forstwirtschaft gibt es zur Zeit so viel zu tun,
daß man durchaus alle Buben zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr
in Vollzeitarbeit beschäftigen könnte.

Sägespäne hinter den Ohren hervor kratzend
Walther Zeng
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