Für jugendliche Säuferväter sofortiger Führerscheinentzug gefordert

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Walther Zeng
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Registriert: Di 14. Jan 2014, 14:37

Für jugendliche Säuferväter sofortiger Führerscheinentzug gefordert

Beitrag von Walther Zeng »

Werte Herren,

gestern hat ein völlig betrunkener Bub von 37 Jahren mit seinen Kindern im Auto einen schweren Verkehrsunfall verursacht.
Der Alkoholtest ergab 1,83 Promille.
Siehe RTL:
https://www.rtl.de/cms/mecklenburg-vorp ... 87562.html

Erst kürzlich gab es einen ähnlichen Vorfall.
Ebenfalls ein Bub, gerade 32 Jahre alt, sturzbetrunken mit 2 Promille Blutalkoholwert, mit 2 Kindern im Auto,
baut schweren Verkehrsunfall.
Siehe Braunschweiger Zeitung:
https://www.braunschweiger-zeitung.de/h ... -Harz.html

Zum Donner!
Hier muß etwas getan werden!
Mein Petitionsvorschlag dazu sieht vor:

1.) Alle Buben unter 45 Jahren haben sofort den Führerschein abzugeben.

2.) Der Führerschein darf erst ab dem Alter von 47 Jahren erworben werden.
Zuvor müssen die Buben aber 2 Jahre lang gänzlich ohne Alkohol leben.
Dies ist durch regelmäßige Tests unter Beweis zu stellen.

3.) Der öffentliche Personennahverkehr ist wieder auf das Niveau von 1989 zu bringen.

4.) Der Schwerlastfernverkehr ist mit der Eisenbahn abzuwickeln.
LKW dürfen erst ab dem 57. Lebensjahr gefahren werden, wenn der Fahrer zuvor mindestens
7 Jahre und 500.000 Km unfallfrei gefahren ist.

Einen E-Brief an das Verkehrsministerium schreibend
Walther Zeng
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Walther Zeng
Brettalkoholiker
Beiträge: 1146
Registriert: Di 14. Jan 2014, 14:37

Ein pikantes Detail

Beitrag von Walther Zeng »

Werte Herren,

zunächst wollte ich nur noch etwas über die Staatsbürgerschaften, Nationalitäten, Berufe und politischen
Ansichten dieser Herren recherchieren.
Kurier berichtet, daß der 37-jährige Bub nicht nur sturzbetrunken war, sondern auch noch im Krankenhaus den
Hitlergruß zeigte.
Siehe Kurier:
https://kurier.at/chronik/welt/mann-bau ... /400987190

Eine gewisse politische Brisanz fühlend
Walther Zeng
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Hitomi
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Re: Für jugendliche Säuferväter sofortiger Führerscheinentzug gefordert

Beitrag von Hitomi »

Herr Zeng,
das sind zwei schlimme Taten und man sollte die Fahrer dafür zur Verantwortung ziehen, aber wie Sie sich es vorstellen ist nicht zu 100 Prozent umsetzbar.
1.)Alle Buben unter 45 Jahren haben sofort den Führerschein abzugeben.
Wenn alle diese Personen ihre Führerscheine abgeben müssen hätten wir viel mehr Arbeitslose als zuvor da viele nicht mehr zur ihrer Arbeitsstelle gelangen können. Nebenbei in Deutschland ist man mit 18 Volljährig und gilt als erwachsen.
2.) Der Führerschein darf erst ab dem Alter von 47 Jahren erworben werden. Zuvor müssen die Buben aber 2 Jahre lang gänzlich ohne Alkohol leben. Dies ist durch regelmäßige Tests unter Beweis zu stellen.
Bei Leuten mit einem Alkoholproblem gebe ich Ihnen recht, aber bei allen anderen nicht ganz machbar.
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Walther Zeng
Brettalkoholiker
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Registriert: Di 14. Jan 2014, 14:37

Re: Für jugendliche Säuferväter sofortiger Führerscheinentzug gefordert

Beitrag von Walther Zeng »

Frl. Hitomi,

Ihnen ist nicht bekannt, daß vor 30 Jahren alle Leute zur Arbeit gekommen sind und zwar pünktlich.
Entweder kamen sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Darum habe ich den Punkt 3.) genannt.

Erwachsen ist nicht, wer 18 Jahre alt ist, sondern wer sich selbst ernährt.
Wer von Muttie das Taschengeld bekommt, ist ein Kind. Das gilt gleichermaßen für 21- jährige Schüler,
25- Jährige Auszubildende, 35-jährige Studenten oder 45-jährige Mehrfachpraktikanten und solche,
die von staatlichen Zuwendungen leben und Papas Auto fahren.

Aufklärend
Walther Zeng
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Hitomi
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Registriert: Fr 19. Aug 2016, 16:10

Re: Für jugendliche Säuferväter sofortiger Führerscheinentzug gefordert

Beitrag von Hitomi »

Herr Zeng,
21- jährige Schüler, 25- Jährige Auszubildende, 35-jährige Studenten oder 45-jährige Mehrfachpraktikanten und solche, die von staatlichen Zuwendungen leben und Papas Auto fahren.
Dass es solche Leute gibt, will ich nicht abstreiten, aber nach Ihrer Logik ist ein Jugendlicher der gerade mal 14 Jahr ist erwachsen sollte er sich selbst ernährt könne. In den Punkt geht Ihre Rechnung leider nicht auf seit 1. Januar 1975 wird in Deutschland die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, § 2 BGB und es ist egal in welcher Lebenssituation die Person ist.
Zu Ihren dritten Punkt. Sie meinen wohl, dass der öffentliche Personennahverkehr verbessert werden soll nicht verschlechtert? Sie haben nicht bedacht das es nicht immer einen Bus-/Bahnstellen in der Nähe der Arbeitsstelle gibt oder der Standort der Arbeitsstelle zu weit entfernt von der Haltestation ist, um rechtzeitig anzukommen.
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