Schnelle Soforthilfe

Hier können Sie um christlichen Rat ersuchen und Ihre Sünden beichten.
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Aschenputtel
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Aschenputtel »

Liebe Gemeinde,
Mein Bruder hat vom Teufel die Krankheit ADHS bekommen. Weil mein Papa sagt, ich solle ihm dienen, weil ich ein Mädchen bin, muss ich das Scheusal bei den Mahlzeiten bedienen, sein Zimmer in Ordnung halten und seine Wäsche bügeln. Trotzdem ist er immer frech und undankbar. Heute habe ich ihm ein paar gescheuert und als er mich verfolgt hat,weil ich weggelaufen bin, ist er gegen den Schrank gerannt und hat sich einen Zahn abgebrochen. Nun soll ich schuld daran sein. Mein Papa hat mir schon Schläge mit dem Rohrstock gegeben und ich soll die nächste Zeit nachts im Keller angekettet werden und dort auch schlafen.
Mein Bruder ist ein teuflisches Kind. Ich habe eine solche Strafe nicht verdient. Mit Wasser und mit einem Eimer im Keller auf dem harten Boden schlafen ist krass während sich der kleine Wüstling in seinem Bett suhlt.
Traurig weil schon wieder unschuldig bestraft
Aschenputtel
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Walter Gruber senior
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Walter Gruber senior »

Wertes Mädchen Aschenputtel,

eigentlich ist diese Internetz-Seite für Erwachsene vorgesehen. Aus reiner Freundlichkeit möchte ich trotzdem ein paar Worte an Sie richten: Es ist völlig normal, dass sich Geschwister zanken. Auch dass ein Vater, obwohl er sich sehr bemüht, es nicht immer allen recht machen kann, liegt wohl in der Natur der Sache. Soweit ich Ihre Lage sehe, ist alles im Bereich der Normalität. Zeigen Sie sich Ihrem Vater gegenüber einsichtig und versetzen Sie sich auch einmal in die Lage Ihres Bruders: Wäre sein Zahn ohne Ihr Zutun abgebrochen? Auch steht es Ihnen nicht zu, den Bruder zu züchtigen. Falls er sich schwere Verfehlungen zuschulden kommen lässt, melden Sie dies Ihrem Vater, damit dieser ihm „ein paar scheuert“ (wie Sie sich ausdrücken).

Beratend,
Walter Gruber
Auch ist es mit dem Himmelreich wie mit einem Kaufmann, der schöne Perlen suchte. Als er eine besonders wertvolle Perle fand, verkaufte er alles, was er besaß, und kaufte sie. (Matthäus 13, 45-46)
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Opa Rauschebart
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Opa Rauschebart »

Fräulein Aschenputtel,

Sie benötigen die schriftliche Genehmigung Ihres Vaters, damit Sie hier schreiben dürfen. Dies ist postalisch an die Administranz zu richten (siehe Impressum). Darüber hinaus ist Ihr Stehsegeln auch nur unter Aufsicht Ihres Vaters genehmigt. Am Besten wird sein, er meldet sich selber hier im Forum an, damit wir ihn über sein erzieherisches Versagen aufklären und ihm entsprechende Maßnahmen raten können.

Final weisend

Opa Rauschebart
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G-a-s-t
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von G-a-s-t »

Werte Herren!

Folgende Frage ist gewiß nicht zentral für ein Christenbrett, kann aber vielleicht in diesem Faden am Rande von kundigen Männern beantwortet werden:
Gibt es eine Möglichkeit, beim Umschreiben eines Kraftwagens innerhalb Deutschlands auf einen in einem anderen Zulassungsbezirk und Bundesland wohnenden Mann die alten Nummernschilder zu behalten?
Eine (vermutlich allerdings nicht weiterhelfende?) Besonderheit im konkreten Fall besteht darin, daß alter und neuer Halter denselben Vor- und Nachnamen haben.

Mit verbindlichem Gruße
Gast
Micha 6,8
Es ist dir gesagt worden, Mensch, was gut ist und was der Herr von dir erwartet: Nichts anderes als dies: Recht tun, Güte und Treue lieben, in Ehrfurcht den Weg gehen mit deinem Gott.

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Walter Gruber senior
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Walter Gruber senior »

Werter Herr Gast,

soviel ich weiß, ist bei Ihnen in Deutschland das Straßenverkehrsamt für Fragen der Kfz-Zulassung zuständig:
https://www.strassenverkehrsamt.de/

Eine einfache Lösung für Ihr Ansinnen könnte darin bestehen, dass der neue Fahrzeughalter nach der Abmeldung durch den alten Fahrzeughalter das alte Kennzeichen als sogenanntes Wunschkennzeichen beantragt.

Alles Gute wünscht Ihnen
Walter Gruber
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Martin Frischfeld
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Martin Frischfeld »

G-a-s-t hat geschrieben: Gibt es eine Möglichkeit, beim Umschreiben eines Kraftwagens innerhalb Deutschlands auf einen in einem anderen Zulassungsbezirk und Bundesland wohnenden Mann die alten Nummernschilder zu behalten?
Werter Herr Gast,

eine interessante Frage. Tatsächlich ist dies in DE seit 2015 ohne Weiteres möglich. Die sogenannte Umkennzeichnungspflicht ist entfallen und vermeidet das unnötige Ausstellen neuer Kennzeichenschilder.
Die Papiere werden natürlich trotzdem auf den neuen Halter umgeschrieben.

Gerne helfend,
Martin Frischfeld
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Engelbert Joch
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Engelbert Joch »

Werter Herr Gast,
Dies ist unnötig, denn Kennzeichen der BRD GmbH haben keine Gültigkeit oder verloren spätestens in den 90ern mit Auflösung jener Firma ihre Gültigkeit.

Engelbert Joch

https://newstopaktuell.wordpress.com/20 ... -gibt/amp/
Im Katholizismus und im Kaiserreich liegt die Zukunft Europas!
G-a-s-t
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von G-a-s-t »

Werte Herren!

Vergelte Ihnen Gott Ihre Antworten!
Martin Frischfeld hat geschrieben:Die sogenannte Umkennzeichnungspflicht ist entfallen [...]
Gilt dies nicht nur, wenn entweder ein Mann mit einem bereits zuvor auf ihn zugelassenen Fahrzeug umzieht oder bei einem Halterwechsel, wenn beide denselben Wohnort haben?
Walter Gruber senior hat geschrieben:Eine einfache Lösung für Ihr Ansinnen könnte darin bestehen, dass der neue Fahrzeughalter [...] das alte Kennzeichen als sogenanntes Wunschkennzeichen beantragt.
Es geht darum, die Nummernschilder selbst, nicht nur die auf ihnen stehende Nummer zu behalten. Dies ist über das Wunschkennzeichen nicht möglich. Grund für das Ansinnen ist, daß es sich noch um löbliche (zur Aufrechterhaltung des altbekannten vertrauten Straßenbildes beitragende) deutsche DIN-Nummernschilder ohne das blaue Feld handelt.

Die einzige eventuelle Möglichkeit, auf die ich bisher gekommen bin, besteht darin, daß der neue Halter seinen Wohnsitz dorthin verlegt, wo das Fahrzeug jetzt zugelassen ist, es dort auf sich umschreiben läßt, dann seinen Wohnsitz zurückverlegt und das Fahrzeug unter Nutzung der von Herrn Frischfeld genannten Möglichkeit ummeldet. Würde das klappen? Brächte ein derartiger kurzzeitiger Wohnsitzwechsel irgendwelche Probleme, Weitläufigkeiten oder Unwägbarkeiten mit sich? Sehen Sie andere Möglichkeiten?

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Martin Frischfeld
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Martin Frischfeld »

G-a-s-t hat geschrieben: Die einzige eventuelle Möglichkeit, auf die ich bisher gekommen bin, besteht darin, daß der neue Halter seinen Wohnsitz dorthin verlegt, wo das Fahrzeug jetzt zugelassen ist, es dort auf sich umschreiben läßt, dann seinen Wohnsitz zurückverlegt und das Fahrzeug unter Nutzung der von Herrn Frischfeld genannten Möglichkeit ummeldet. Würde das klappen? Brächte ein derartiger kurzzeitiger Wohnsitzwechsel irgendwelche Probleme, Weitläufigkeiten oder Unwägbarkeiten mit sich? Sehen Sie andere Möglichkeiten?
Gast
Werter Herr Gast,

Sie haben Recht. Nach Lektüre diverser Heimseiten, die sich mit diesem Thema beschäftigen, kann der neue Halter das alte Kennzeichen wohl nicht einfach so mitnehmen. Das macht zwar wenig Sinn, ist aber so.
In diesem Zuge kam mir auch die von Ihnen genannte Vorgehensweise in den Sinn, um dieses widersinnige System zu umgehen.
Soweit es mir bekannt ist, birgt diese Vorgehensweise keine unmittelbaren oder mittelbaren Nachteile für den neuen männlichen Halter.
Die Ämter interessieren solche Vorgänge in aller Regel überhaupt nicht und kommen bloß ihrer Pflicht zur An- und Abmeldung der Bürger nach. Auch eine kurzfristige Ummeldung muß möglich sein. Man denke nur an den Fall, daß der HERR einem einen Tag nach dem Umzug ein deutliches Zeichen gibt, weiterzuziehen oder auch der Atheist womöglich von einer neuen Droge erfährt, derer er nur andernorts habhaft werden kann.

Weiter gern behilflich,
Martin Frischfeld
G-a-s-t
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von G-a-s-t »

Werter Herr Frischfeld,

vielen Dank, so wird man es dann wohl versuchen müssen.
Ich habe mich allenfalls gefragt, ob es im unwahrscheinlichen Fall, daß die Behörde die Angelegenheit näher überprüft, Probleme geben kann, wenn jemand plötzlich seinen Wohnsitz hunderte Kilometer von seinem Arbeitsplatz wegverlegt. Eigentlich sollte es in einem solchen Fall aber reichen, darauf hinzuweisen, daß man ja den Wohnsitz wieder zurückverlegt hat und daß es unter Ausnutzung der Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeuges und der 24 Stunden eines Tages möglich gewesen wäre, täglich vom vorübergehenden Wohnsitz aus zu pendeln?

Behüt Gott!
Gast
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Martin Frischfeld
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Martin Frischfeld »

Werter Herr Gast,

eben! Die dumme Mär der allgemeinen Handlungsfreiheit, die auch zu ineffizienten Verhalten ermutigt, schneidet in diesem Falle dem Amtsmann jedwede Einwendung gegen die Entscheidungen der betreffenden Person ab!
Im Übrigen sollten Sie Erkundigungen einholen, welche Unterlagen für eine Ummeldung dort vorzulegen sind. Nicht, daß hier noch so etwas wie eine Vermieterbestätigung gefordert wird. Wenn jedoch dort, wie ich es vermute, ein Verwandter lebt, sollten derartige Probleme, stellten Sie sich denn, schnellstens bereinigt werden können!

Ihnen alles Gute wünschend,
Martin Frischfeld
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Walter Gruber senior
Kommerzialrat
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Walter Gruber senior »

Sehr geehrte Herren,

all dies scheint mir etwas kompliziert zu sein. Bei uns würde man einfach einem aufgeschlossenen Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt einen Umschlag mit einigen Geldscheinen überreichen und die Angelegenheit würde umgehend erledigt.

Andere Länder, andere Sitten...

Mit freundlichem Gruß,
Walter Gruber
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Engelbert Joch
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Engelbert Joch »

Werte Gemeinde,
Ich persönlich habe schon seit langer Zeit aufgehört mich an irgendwelche Behörden zu wenden.
Die Behörden der sogenannten BRD GmbH haben keine Vollmacht, da der Staat, auf den sie sich berufen, keine Gültigkeit hat, beziehungsweise in den Neunzigern ihre angebliche Gültigkeit verloren hat.

Engelbert Joch
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Der Diener
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Der Diener »

Werte Gemeinde,

Darf ich mit meinem 20 Jahren eine Ehe in Betracht ziehen? Ich glaube das passende Weib dazu gefunden zu haben.

Sich fragend
Richárd Herczeg
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Martin Berger
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Re: Schnelle Soforthilfe

Beitrag von Martin Berger »

Herr Herczeg,

einstmals war eine frühe Heirat durchaus übel, aber die Jugend der Gegenwart erweist sich als dumm, frech, GOTTlos und unfähig. Was haben Sie vor, Sie juveniler Rotzlöffel? Wollen Sie das heilige Sakrament der Ehe besudeln? Und was wollen Sie uns mit "Ich glaube das passende Weib dazu gefunden zu haben." sagen? Sofern Ihr Vater bereits zu GOTT dem HERRn berufen wurde, bitte Sie gefälligst einen Oheim oder den Pfarrer der Gemeinde, Ausschau nach einem geeigneten Weib zu halten. Aus Erfahrung weiß man, daß junge Burschen sich meist eine Dirne erwählen, wenn man ihnen die freie Wahl läßt.

Mahnend,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
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