Martin Berger hat geschrieben:
Da Weiber für die Haushaltskasse eine erhebliche Belastung sind, habe ich beim Finanzamt angefragt, ob ich mein Weib als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen dürfte. Dies wurde leider, trotz mehrerer Anläufe, ausnahmslos jedes Mal verneint.
Über sture Finanzbeamte schimpfend,
Martin Berger
Werter Herr Berger,
darf ich Ihnen den gut gemeinten Rat geben, sich beim Arzt Ihres Vertrauens nach einer Diagnosemöglichkeit Ihres Weibes für eine Behinderung umzuhören. In der Regel sind Weiber, gemessen am Mensch, wenigstens geistig behindert. Kommen noch körperliche Gebrechen hinzu, wie beispielsweise die Unfähigkeit, einen Ball korrekt zu werfen, sollte dem Schwerbehindertenausweis nichts mehr im Wege stehen.
Stets für die Behinderten sorgend,
Martin Frischfeld
Manchmal lästere ich über das Aussehen von anderen - 15 €
Ich habe meinen Eltern Geld gestohlen - 300 €
Ich habe schonmal mutwillig etwas zerstört - 100 €
Ich habe manchmal die Schule geschwänzt - 15 €
... und dabei noch den Entschuldigungszettel gefälscht - 50 €
Ich habe absichtlich die Hausaufgaben nicht gemacht - 15 €
Ich habe schlechte Noten vor meinen Eltern verheimlicht - 30 €
Ich habe schonmal Früchte geklaut - 0.05 €
Ich habe heute schon masturbiert - 0.59 €
Ich benutze manchmal Sexspielzeug - 0.29 €
525.93 €
Martin Frischfeld hat geschrieben:Allein das Masturbieren dürfte in Ihrem Fall ein Jahreseinkommen ausmachen.
Werter Herr Frischfeld,
ich vermute, daß die 0,59 Doppelmark, zieht man die Hartz-4-Zahlungen ab, das durch eigenen Antrieb erworbene Jahreseinkommen darstellen. Bislang dachte ich, daß man auf dem Straßenstrich mehr verdient. Hier griff wohl der HERR höchstselbst ein und lenkte die Freier in eine andere Richtung. Wie löblich.
Sapperlot, wie können Sie es wagen, den ehrenwerten Herrn Berger derart zu beleidigen!? Beim werten Herrn Berger handelt es sich mitnichten um einen »widerwärtigen Menschen«, wie Sie ihn hier darstellen wollen, sondern um einen der redlichsten Christen erdscheibenweit.
Entschuldigen Sie sich gefälligst beim werten Herrn Berger!
Erbost,
Herbert Dettmann
Post Scriptum: Bitte arbeiten Sie auch an der Form Ihrer Beiträge und an Ihrer Zeichensetzung. Ordentliche Beiträge müssen eine entsprechende Anrede wie "Sehr geehrter Herr Berger!", "Wertester Herr Berger!" oder "Hochgeehrter Herr Berger!" enthalten. Zudem enthalten ordentliche Beiträge eine entsprechende Grußformel.
Außerdem würde ich Sie darum bitten, an Ihrer Zeichensetzung zu arbeiten, die sie offensichtlich nicht beherrschen, da am Ende eines Satzes ein Punkt zu stehen hat, welcher nicht vorhanden ist.
Wie in allen Gemeinden der Heiligen lasset eure Weiber schweigen in der Gemeinde; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie reden, sondern sie sollen untertan sein, wie auch das Gesetz sagt.
Frl. Rotznascherin/Schere/Sarotti/Misere,
Wie viele Akkonts wollen Sie hier noch erstellen, bis Sie endlich einsehen, dass Sie durch und durch verdorben sind?
Engelbert Joch
Im Katholizismus und im Kaiserreich liegt die Zukunft Europas!
1.716,05
Werte Gemeinde, Vater unser im Himmel, vergeb mir, denn ich habe gesündigt.
Ich habe für Unzucht Geld bezahlt - (Seit gestern sechs mal: 300 €)
Ich habe einmal kein Geld bezahlt, obwohl ich das sollte. Ich veranschlage 500€.
Ich hatte mal Unzucht* im Bett meiner Eltern (Fünf mal: 125 €)
Das machen dann 2641,05 Doppelmark.
Es überlegt, ob er ein Darlehen aufnehmen soll,
Runibald Kurzwurm
wen interessiert das Ergebnis, das Sie bei einem derart blödsinnigen Test erzielen? Warum veröffentlichen Sie es hier? Ist Ihnen langweilig - ausgerechnet in einer Zeit, in welcher in der Küche besonders viel zu tun ist? Oder möchten Sie mit der Brettgemeinschaft in Kontakt kommen und wissen nicht, wie Sie dies sonst angehen sollen?
Mit verbindlichem Gruße
Gast
Micha 6,8
Es ist dir gesagt worden, Mensch, was gut ist und was der Herr von dir erwartet: Nichts anderes als dies: Recht tun, Güte und Treue lieben, in Ehrfurcht den Weg gehen mit deinem Gott.
Joh 14,6
Niemand kommt zum Vater außer durch mich (Jesus).
Martin Berger hat geschrieben:Da Weiber für die Haushaltskasse eine erhebliche Belastung sind, habe ich beim Finanzamt angefragt, ob ich mein Weib als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen dürfte. Dies wurde leider, trotz mehrerer Anläufe, ausnahmslos jedes Mal verneint.
In der Tat ist das Weib nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen, denn das Zusammenleben mit ihm und die damit einhergehende Belastung ist ja der Regelfall. Absetzen lassen sich Weiber aber sehr wohl: In Deutschland etwa durfte 2018 ohne weitere Prüfung eine Pauschale von 9000 Europa angesetzt werden - also deutlich mehr, als ein Weib überhaupt kosten muß!
Mit verbindlichem Gruße
Gast
Micha 6,8
Es ist dir gesagt worden, Mensch, was gut ist und was der Herr von dir erwartet: Nichts anderes als dies: Recht tun, Güte und Treue lieben, in Ehrfurcht den Weg gehen mit deinem Gott.
Joh 14,6
Niemand kommt zum Vater außer durch mich (Jesus).
mit Bedauern vernehme ich, dass Ihr Weib Sie finanziell belastet. Das, ich habe darob beim Haushaltvorstand eigens nachgefragt, muss nicht sein. Dieser versicherte mir, dass die mir von ihm auferlegten Tätigkeiten meinen bescheidenen Unterhalt abdecken. Sicher könnte auch Ihre Frau duch saisonale Feldarbeit wie Spargelstechen und Obsternte, zu welchen mein Mann mich jährlich anmeldet, ihr Scherflein beitragen.
Auch biete ich auf seine Anweisung hin die Betreuung von Kindern als sogenannte Tagesmutter an und bringe Gören, die ansonsten der Zuchtlosigkeit anheimgefallen wären, Strenge und Anstand bei. Hier hilft mir zwar mein Mann, der die Züchtigung der jungen Knaben gerne selbst übernimmt. Er muss das besser wissen. Aber insgesamt kann ich Ihnen versichern, dass ein Weib bei all seiner Beschränktheit durchaus seinen Nutzen hat.
Mit demütigem Gruß
HC
Wer seine Kinder nicht züchtigt, der liebt sie nicht.