Herr Anthropos hat sich kürzlich erkundigt, ob es gerechtfertigt sei, Straftäter hinzurichten - und damit den Anstoß gegeben, hier im Sinne des Christentumes Argumente für die Todesstrafe zu sammeln. Nicht zuletzt ihm ist es daher zu verdanken, wenn die Todesstrafe durch die Sammlung der besten Argumente an einem Platze weitere Anhänger findet. Vielen Dank dafür!
Unsere katholische Kirche steht der Todesstrafe prinzipiell positiv gegenüber, wie sich im Katechismus nachlesen lässt:
Es lässt sich dies einerseits durch Stellen in der Heiligen Schrift begründen, etwa:Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.
(http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM)
Andererseits gebieten die Logik und der gesunde Menschenverstand, dass die sofortige Exekution der Schwerverbrecher nicht nur die Gesellschaft besser macht, sondern auch im Sinne der Delinquenten ist:Wenn jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will, so sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Ortes und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist widerspenstig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Prasser und Trunkenbold. So sollen ihn steinigen alle Leute seiner Stadt, dass er sterbe."
(5. Buch Mose 21,18-21)
"Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben."
(3. Buch Mose 20,13)
"Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen."
(2. Buch Mose 22,17)
"Ach Gott, wolltest du doch die Gottlosen töten!"
(Psalm 139,19)
1. Werden die Verbrecher ausgerottet, führt dies naturgemäß zu einer drastischen Verringerung der Verbrechensraten. Wir alle können dann aufatmen und uns sicherer fühlen. Durch Beseitigung der Bedrohung entfallen viele Argumente für die Menschenfeindlichkeit. Das Vertrauen in die Mitmenschen steigt wieder. Die christliche Botschaft findet leichter Anklang!
2. Die Polizei wird entlastet. Viele Gefängnisse können geschlossen werden. Der Staat braucht weniger für die Verbrechensbekämpfung auszugeben. Diese Mittel stehen dann für die Schulen und den Straßenbau zur Verfügung.
3. Es wird durch die Abschreckung bei potenziellen Verbrechern ein Denkprozess ausgelöst, der dazu führen kann, dass böse Taten (Mord, Totschlag, Diebstahl, Homosechsualität usw.) unterbleiben.
4. Die Verurteilten haben keine Gelegenheit mehr, weiterhin Böses zu tun. Stattdessen dürfen sie die Beichte ablegen, was ihnen bei ehrlicher Reue sogar die Möglichkeit verschafft, Eingang ins Himmelreich zu finden, wie etwa der mit Jesus gekreuzigte einsichtige Verbrecher (siehe Lukas 23,39ff).
5. Die Angehörigen der Opfer, können beruhigt sein, da die Verbrechen gesühnt werden. Andernfalls würden viele von ihnen Hass in ihren Herzen tragen und gar den Glauben an die staatliche Ordnung und die Justiz verlieren. Auch ist gewährleistet, dass die Gehenkten nicht rückfällig werden und damit weitere Angehörige in Trauer stürzen können.
Es bleibt allenfalls die Frage, für welche Verbrechen die Todesstrafe angemessen ist. Man wird sie ja nicht schon bei einem Fahrraddiebstahl oder einer Steuerhinterziehung oder einer leichten Körperverletzung verhängen, sondern eher bei:
- vorsätzlichem Mord aus niederen Motiven
- Vergewaltigung in schweren Fällen
- Brandstiftung
- politischer Betätigung zur Errichtung eines Unrechtsstaates (Kommunismus, Nationalsozialismus, Politischer Islam, Feminismus)
- schwerer Sachbeschädigung (z. B. vorsätzliches Zerkratzen des Lacks an einem parkenden Automobil)
- Gemeingefährdung durch Entsorgung von Giftmüll in der freien Natur
- Satanismus
- Erstellung, Vertrieb und Konsum von Mörderspielen
Es ist dies sicherlich nur ein winziger Bruchteil der gültigen Argumente, welcher mir eben spontan eingefallen ist.
Den Vorschlag für ein verbessertes Miteinander einreichend,
Walter Gruber