da ja in einigen Wochen die Bundestagswahlen stattfinden, stelle ich mir des Öfteren die Frage, wem ich meine Stimme geben sollte.
Um Rat suchend,
Olaf Hans Berg


Herr Seidel,Mark Seidel hat geschrieben:Werte Herren,
leider muss ich feststellen, dass die ARA in meinem Bundesland gar nicht wählbar ist. Außerdem wurde das Bündnis C - Christen für Deutschland nicht zugelassen, da es zu wenig Unterschriften gab.
Im Klartext heißt das: Fehlt die ARA auf Ihrem Stimmzettel, dann schreiben Sie sie einfach dazu. Alternativ dazu böte sich die Möglichkeit an, eine unlöbliche Partei durchzustreichen, beispielsweise "Die Grünen", um stattdessen ARA hinzuschreiben. Wichtig ist nur, daß Ihre Wahlabsicht klar erkennbar ist. Dies wäre, um eine dritte Alternative zu nennen, auch der Fall, wenn Sie auf den Stimmzettel "Asfaloths, für Deutschland und den HERRn" schreiben würden."Als gültig gelten Stimmabgaben, bei denen ein Wahlvorschlag (je Stimmart) durch ein Kreuz, Haken oder Strich in dem dafür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel eindeutig als gewählt gekennzeichnet worden ist", heißt es in der Mitteilung des Landeswahlleiters. Doch auch darüber hinaus ist einiges erlaubt auf dem Wahlzettel, solange die Wahlabsicht des Wählers unzweifelhaft erkennbar ist. Dann darf zum Beispiel auch Name der Partei in Buchstaben auf den Wahlzettel geschrieben oder die eigene Wahl positiv kommentiert werden. Gültig sind sogar Stimmen, bei denen alle Wahlvorschläge bis auf einen ausgestrichen werden.
Ungültig sind dagegen Stimmen, wenn die Wahlabsicht nicht eindeutig erkennbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn mehrere Kreise gekennzeichnet wurden, aber auch dann, wenn die eigene Wahl negativ kommentiert wird oder einzelne Kandidaten von einer Liste gestrichen werden.