zur Zeit bin ich über folgenden Auszug aus der Heiligen Schrift am grübeln:
Einem Weib ist es nicht gestattet, in einer Versammlung das Wort zu ergreifen oder ganz allgemein gesagt: zu reden. Wie weitreichend ist die Auswirkung jener Anweisung? Bzw.: wie ist hier der Begriff "Versammlung" zu verstehen?Wie es in allen Gemeinden der Heiligen üblich ist, sollen die Frauen in der Versammlung schweigen; es ist ihnen nicht gestattet zu reden. Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz es fordert.
(1. Korinther 14:34-35)
Ist eine Versammlung
a) eine Ansammlung von mindestens 2 der Sprache mächtigen Lebewesen (Mensch oder Weib) oder
b) eine Ansammlung von mindestens 2 Menschen?
Die Aussage a) würde auf ein absolutes Sprechverbot (ausgenommen Selbstgespräche) für das Weib herauslaufen, da eigentlich immer eine Versammlung vorliegt.
Aussage b) hingegen bedeutet lediglich ein Sprechverbot in dem Fall, daß sich neben dem Weib noch mindestens 2 Menschen in dem entsprechenden Raum aufhalten. Einem Weib wäre es somit beispielsweise erlaubt, alleine in einer Kammer dem Vormund eine Frage zu stellen.
Doch, gehen wir einen Schritt weiter.
Ist mit "schweigen" auch eine schriftliche (so das Weib denn schreiben kann) Artikulation des Weibes eingeschlossen?
In diesem Falle müsste das Weib evtl. vorhandene Äußerungen alleine in der Kammer auf ein Blatt Papier niederschreiben, um dieses Blatt anschließend ihren Vormund zu übergeben.
Wie ist die Haltung der Gemeinde hierzu?
Fragend
Benedict XVII