Werte Gemeinde,
bei so manchem Urteil, welches die hiesigen Gerichte aussprechen, überkommt selbst den redlichsten Menschen das Gefühl mit einem Exemplar des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches so lange auf die Häupter der Vertreter der zuständigen Instanzen einzuschlagen, bis sie dessen Inhalt verinnerlicht haben. Doch was sich jüngst im Bundesland Kärnten (bezogen auf auf die Bundesländer ist Kärnten wohl das, was ein Richard Lugner für die Welt der Prominenten ist (beziehungsweise sein deutsches Pendant Robert Geiss)) abspielte ist wieder einmal ein typisches Beispiel für den Sittenverfall in unserer abendländischen "Leit"kultur. Ein ranghoher Justizwachebeamter wurde beim Einbruch in eine Diskothek am Wörthersee auf frischer Tat ertappt und legte vor der Polizei sofort ein Geständnis ab.
Doch die Staatsanwaltschaft Graz verzichtet darauf ihn anzuklagen. Begründet wird dies durch ein Gerichtsgutachten, dem zufolge der Einbrecher „nicht in der Lage war das Strafbare der Tat vollumfänglich zu begreifen“. Soso, ein Justizwachebeamter dem die Strafbarkeit von Einbruch entfällt, gemahnt an einen über das Nachwachsen von Haaren erstaunten Haarschneider (unredl. Friseur). Als weiteres Indiz für die dadurch ausgelöste kurzfristige Unzurechnungsfähigkeit des Mannes, wird im Gutachten angeführt, dass der Einbruch „keineswegs dafür geeignet war, um auch nur annähernd die finanzielle Situation maßgeblich zu verbessern“.
Falls Sie, werte Herren, nun die Aussicht auf juristische Konsequenzlosigkeit bei der Planung Ihres nächsten Einbruchs berücksichtigen wollen, beachten Sie also Folgendes: Zunächst einmal vergessen Sie das Strafbare an der Tat (lesen Sie beispielsweise einen Beitrag wie diesen, welcher Sie aus Wut über die Kompetenzlosigkeit der Exekutivkräfte mit Sicherheit sämtliche Konsequenzen vergessen lässt). Und hernach stehlen Sie am besten nicht Schuldendeckend. Also besser beim Greisler einbrechen als beim Juwelier.
Für nähere Informationen schalten Sie bitte hier.
Fassungslos vor Wut,
Pater Aloisius
Die österreichische Justiz
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- Martin Berger
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Re: Die österreichische Justiz
Werter Pater Aloisius,
von Fehl- und Unrechtsurteilen hat man ja schon oft gehört, aber das von Ihnen vorgetragene Beispiel schlägt sämtlichen Fässern den Boden aus. Bislang dachte ich, daß Einbruch und Diebstahl generell strafbar wären und dies nicht nur nach den Geboten des HERRn, sondern auch per österreichischem Gesetz eine strafbare Handlung darstellt.
Konnten Sie bereits in Erfahrung bringen, ob man generell straffrei bleibt, wenn man Schulden hat und nur so wenig stiehlt, daß die Schulden dadurch nicht abbezahlt werden können und man überdies sofort gesteht und behauptet, daß einem nicht klar war, daß es sich dabei um eine strafbare Tat handelt? Oder nützt dies alles nichts, weil man, um straffrei davonzukommen, auch Justizwachebeamter sein muß, was wohl nur die wenigsten Menschen von sich behaupten können? Ist Letzeres zu sein nicht nötig, würde dies bedeuten, daß die Staatsanwaltschaft Freibriefe für Einbruch ausstellt. Oder ist die Justiz mittlerweile dermaßen korrupt, daß sie sämtliche Verbrechen in den eigenen Reihen zu vertuschen versucht und jene Nachricht nur mit Hilfe eines christlichen Informanten ans Tageslicht gekommen ist?
Entsetzt ob Ihres Beitrags,
Martin Berger
von Fehl- und Unrechtsurteilen hat man ja schon oft gehört, aber das von Ihnen vorgetragene Beispiel schlägt sämtlichen Fässern den Boden aus. Bislang dachte ich, daß Einbruch und Diebstahl generell strafbar wären und dies nicht nur nach den Geboten des HERRn, sondern auch per österreichischem Gesetz eine strafbare Handlung darstellt.
Konnten Sie bereits in Erfahrung bringen, ob man generell straffrei bleibt, wenn man Schulden hat und nur so wenig stiehlt, daß die Schulden dadurch nicht abbezahlt werden können und man überdies sofort gesteht und behauptet, daß einem nicht klar war, daß es sich dabei um eine strafbare Tat handelt? Oder nützt dies alles nichts, weil man, um straffrei davonzukommen, auch Justizwachebeamter sein muß, was wohl nur die wenigsten Menschen von sich behaupten können? Ist Letzeres zu sein nicht nötig, würde dies bedeuten, daß die Staatsanwaltschaft Freibriefe für Einbruch ausstellt. Oder ist die Justiz mittlerweile dermaßen korrupt, daß sie sämtliche Verbrechen in den eigenen Reihen zu vertuschen versucht und jene Nachricht nur mit Hilfe eines christlichen Informanten ans Tageslicht gekommen ist?
Entsetzt ob Ihres Beitrags,
Martin Berger
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Re: Die österreichische Justiz
Werter Herr Berger,
da ich lediglich in einschlägigen Medien von diesem Fall gelesen habe und ansonsten kaum in der Lage war mir weitere Informationen zu beschaffen, kann ich nur Vermutungen anstellen, was Ihre Fragen betrifft. Anscheinend ist es in Österreich mittlerweile so, dass es nicht strafbar ist, wenn man einbricht und nicht kostendeckend stiehlt. Aus diesem Grund habe ich auch die Sicherheitsvorkehrungen in meinem Haus verschärft, da ich nun fürchte, dass wohl mehrere Menschen einen beträchtlichen Schuldenberg angehäuft haben und nun vorhaben „nicht kostendeckend“ auf Einbruchserie zu gehen. Die Staatsanwaltschaft Graz lieferte immerhin den Präzedenzfall dazu. Ferner wird es wohl dem Normalbürger um einiges leichter fallen das „Strafbare der Tat vollumfänglich zu begreifen“, als einem Justizwachebeamter. Dies alles bereitet mir nun Sorgen, da nun sicher einige Langfinger meinen, die Staatsanwaltschaft stelle Freibriefe für Einbruch aus.
Möglicherweise irre ich mich auch und es handelte sich bei diesem Fall lediglich um Korruption. Immerhin ist bekannt dass der Gefängnisdirektor (besagter Justizwachebeamter) und der ermittelnde Staatsanwalt nicht die schlechtesten Freunde sind.
Die Haustür abschließend,
Pater Aloisius
da ich lediglich in einschlägigen Medien von diesem Fall gelesen habe und ansonsten kaum in der Lage war mir weitere Informationen zu beschaffen, kann ich nur Vermutungen anstellen, was Ihre Fragen betrifft. Anscheinend ist es in Österreich mittlerweile so, dass es nicht strafbar ist, wenn man einbricht und nicht kostendeckend stiehlt. Aus diesem Grund habe ich auch die Sicherheitsvorkehrungen in meinem Haus verschärft, da ich nun fürchte, dass wohl mehrere Menschen einen beträchtlichen Schuldenberg angehäuft haben und nun vorhaben „nicht kostendeckend“ auf Einbruchserie zu gehen. Die Staatsanwaltschaft Graz lieferte immerhin den Präzedenzfall dazu. Ferner wird es wohl dem Normalbürger um einiges leichter fallen das „Strafbare der Tat vollumfänglich zu begreifen“, als einem Justizwachebeamter. Dies alles bereitet mir nun Sorgen, da nun sicher einige Langfinger meinen, die Staatsanwaltschaft stelle Freibriefe für Einbruch aus.
Möglicherweise irre ich mich auch und es handelte sich bei diesem Fall lediglich um Korruption. Immerhin ist bekannt dass der Gefängnisdirektor (besagter Justizwachebeamter) und der ermittelnde Staatsanwalt nicht die schlechtesten Freunde sind.
Die Haustür abschließend,
Pater Aloisius
Die Lippen des Toren führen Streit herbei; und es ruft sein Mund nach Schlägen.
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Re: Die österreichische Justiz
Werter Pater Aloisius,
ich werde sogleich Maßnahmen ergreifen, die über den üblichen Schutz meines Heims hinausgehen. Zwar wacht auch der HERR über mich, doch dieser wird es mir sicherlich hoch anrechnen, daß ich mich selbst um meine kleinen Probleme kümmere, anstatt ihm die ganze Arbeit zu überlassen. Früher konnte man der Justiz und der Polizei uneingeschränkt vertrauen, doch jetzt scheint es so, daß von den Genannten eine größere Gefahr ausgeht, als von Einbrecherbanden und anderen Verbrechern.
Selbstschußanlagen installierend,
Martin Berger
ich werde sogleich Maßnahmen ergreifen, die über den üblichen Schutz meines Heims hinausgehen. Zwar wacht auch der HERR über mich, doch dieser wird es mir sicherlich hoch anrechnen, daß ich mich selbst um meine kleinen Probleme kümmere, anstatt ihm die ganze Arbeit zu überlassen. Früher konnte man der Justiz und der Polizei uneingeschränkt vertrauen, doch jetzt scheint es so, daß von den Genannten eine größere Gefahr ausgeht, als von Einbrecherbanden und anderen Verbrechern.
Selbstschußanlagen installierend,
Martin Berger
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