heute möchte ich Sie über ein Thema aufklären, welches mir persönlich besonders am Herzen liegt.
Immer mehr Eltern gefährden das Wohl ihrer Kinder stark, indem sie diese vegetarisch oder gar vegan ernähren.
Ob aus Unwissenheit oder Absicht - dieser Mode muss ein Ende bereitet werden!
Zwei bemitleidenswerte Mädchen
Die Medizinische Universität in Graz veröffentlichte kürzlich eine aktuelle Studie:
Der UN-Kinderrechtskonvention entnehmen wir folgende Artikel:Eine aktuelle Studie der Medizinischen Universität Graz hat ergeben: Vegetarier haben häufiger Krebs und mehr Herzinfarkte, leiden wesentlich öfter an Allergien und zeigen mehr psychische Störungen als Viel - Fleischesser. Darüber hinaus ist die Lebensqualität der Vegetarier niedriger und sie benötigen mehr Leistungen des Gesundheitssystems.
Viele Eltern greifen heutzutage auf vegetarische Ernährung zurück, handeln damit nicht nur gegen den Willen Gottes, sondern schaden auch sich und ihren Kindern. Dabei nutzen Erziehungsberechtigte Schlupflöcher in den Gesetzestexten perfide aus, um ihren Kindern lebensnotwendiges Fleisch zu entziehen.
Obgleich die UN-Kinderrechtskonvention den Entzug von lebenswichtiger Nahrung eigentlich ausdrücklich verbietet, profitieren vegetarische Kinderschänder noch immer vom eigenmächtigen Interpretieren der Gesetze. Diese Lücken müssen bereinigt werden, damit kein Kind mehr aufgrund seiner Herkunft (Eltern) Hunger leiden muss.Artikel 24 -Gesundheitsvorsorge
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an [...].
Artikel 27 - Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandards an.
(2) Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern [...] die für die Entwicklung des Kindes notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen.
Entwürfe zur Änderung bzw. Vervollständigung vorhandener Gesetze bezüglich des Verbots vegetarischer Ernährung von Kindern und der damit verbundenen Straftat, eine schutzbefohlene Person der Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen Entwicklung auszusetzen, befinden sich aktuell in Prüfung und werden in Kürze beim internationalen Gerichtshof eingereicht.
Das Kindeswohl muss an oberster Stelle stehen!
Mit freundlichen Grüßen
Theodor Maria Gottlob
Anwaltskanzlei bibeltreuer Christen Gottlob & Partner
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Quellen:
http://www.national-coalition.de/pdf/UN ... ention.pdf, 16. August 2014
http://www.echte-esser.de/tl_files/file ... raz%29.pdf, 16. August 2014