Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen?

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Knorker Waldemar
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Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen?

Beitrag von Knorker Waldemar »

Werte Gemeinde,
vor kurzem musste ich schreckliches miterleben. Ich befand mich gerade in der Küche und studierte die Bibel, während mein gutes Weib den Boden schrubbte. Plötzlich hörte ich komische Laute, die durch mein Fenster schallten. Ich trat auf die Strasse und sah dort den kleinen Bub von nebenan. In seiner hand hielt er sein Handtelefon (unred. Handy). Ich fragte ihn zu welchen seltsamen Klängen er dort lausche, doch nur wenige Sekunden später bereute ich dies. Den der kleine Lümmel antwortete mit dem Wort „hüpf hopf“, fast riss es mich zu Boden, nur mit mühe konnte ich auf den Beinen halten. Als guter Christ war es meine Pflicht diesem kleinen Lump ein paar mit dem Rohrstock zu verpassen, damit er einhält mit seinen Gräueltaten. Dies tat ich auch, und mit dem guten Gefühl meiner christlichen Pflicht nachgekommen zu sein wendete ich mich wieder meinem Bibelstudium zu. Am nächsten tag stand nun die ganze Familie vor der Tür, sie grölten das sie mich nun bei den Ordnungshütern angeschwärzt haben und ich nun eine Strafe erdulden musste. Ich musste eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen. Doch im Wissen etwas Gutes zu tun werde ich diesen Lump weiter züchtigen.
Was halten sie von diesem Vorgang? Und sollte ich in Zukunft auch die Eltern züchtigen?
Um Rat suchend
Waldemar Sandich-Hötzinger
:kreuz2:
Ein gutes Weib ist in der Küche.
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Martin Berger
Faust Gottes
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen?

Beitrag von Martin Berger »

Herr Knorker Waldemar,

ich bin schockiert! Nicht wegen Ihres Handelns, sondern wegen der Undankbarkeit des Staates und der Polizei. Anstatt Ihnen eine Geldstrafe von 1.000 Europa aufzubrummen, hätten Sie mit ebendieser Summe belohnt werden müssen. Höchstwahrscheinlich haben Sie den Buben durch Ihre Züchtigung davor bewahrt, ein Schwerstkrimineller zu werden, womit Sie dem Staat bares Geld gespart haben. Und die Polizei muß nunmehr ihre Augen auf einen Lumpen weniger werfen.

Meine Recherche ergab, daß für jeden Häftling pro Tag 90 Europa an Haftkosten anfallen. Wäre der unredliche Bub, den Sie gezüchtigt haben, nur 12 Tage eingesperrt worden, wären die Haftkosten bereits höher gewesen als die Ihnen auferlegte Strafe. Es hat sich bestätigt, daß viele Kinder und Jugendlichen, die schon in der Kindheit nur Schabernack trieben, später zu Verbrechern werden, die oft jahrelang im Gefängnis sitzen. Sie sollten also keinesfalls die Strafe zahlen, sondern der Polizei vorrechnen, wie viel Geld Sie dem Staat mit der Züchtigung des Knabens erspart haben. Bei einem Tagessatz von 90 Europa sind das pro Jahr bereits 32.850 Europa!

Verklagen Sie die Polizei, falls man Ihre Argumente nicht ernst nimmt.

Ratend,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
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Martin Berg
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Martin Berg »

Knorker Waldemar hat geschrieben:„hüpf hopf“
Ich denke, dass die die Musikrichtung Hipf-Hüpf meinen.

Fragend,
Berg
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Knorker Waldemar
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Knorker Waldemar »

Geehrter Herr Berger,
aus diesem Blickwinkel habe ich meine Situation noch gar nicht betrachtet. Doch wie erfreut es mich einem so guten Plauderbrett anzugehören, indem man immer die Möglichkeit besitzt von guten Christen etwas lehrreiches zu erfahren.
Freudig über diese gut durch dachte Antwort
Waldemar Sandich-Hötzinger

_________________
Johannes 8,12: Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.
Ein gutes Weib ist in der Küche.
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Johanna von Orleans
Stammgast
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Johanna von Orleans »

Werter Herr Waldemar,

seien Sie stark! Einen wahren Christen zeichnet es aus, auch in höchster Bedrängnis seinem Glauben treu zu bleiben.

Natürlich könnten Sie auch eine Heilige Zwille verwenden, die Sie benutzen, um das Knäblein aus der Deckung heraus mit Steinen zu züchtigen.
Er wird nicht wissen, woher es kommt, aber er wird lernen, dass er immer Schmerzen erleidet, wenn er Hipf-Hüpf Musik hört.
Durch diese Konditionierung wird er lernen, sich wie ein knorkes Kind zu verhalten.

Wenn Sie die Steine vorher mit Weihwasser besprengen, steht dem Erfolg nichts mehr im Weg.

Begeistert,

Johanna von Orleans
Fred Saiberstein
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Registriert: Fr 16. Nov 2012, 20:09

Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Fred Saiberstein »

Werter Herr Waldemar,

ich frage mich, wer Ihnen das Recht gibt, ein Kind zu schlagen, dessen Erziehung den Eltern obliegt. Wo kämen wir denn da hin, wenn man wildfremde Kinder mit dem Rohrstock züchtigen würde?

Den Kopf schüttelnd,
Saiberstein
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Eichenherz
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Eichenherz »

Herr Saiberstein,

Ihre Frage lässt sich durchaus einfach beantworten:
Zu einer funktionierenden, besseren Gesellschaft, geprägt durch christliche Werte und die Bibel.
Wo liegt denn das Problem, wenn die Eltern des Kindes ihren elterlichen Pflichten nicht nachkommen und das Kind in Kontakt mit Hipf-Hüpf kommen lassen?
Herr Waldemar hat hier durch sein überaus beherztes Eingreifen einen Knaben vor dem Schwefelsee bewahrt!

Den Rohrstock polierend,
Helmut
Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn. Wer ihn liebt, sollte ihn schon von klein auf züchtigen. (Spr 13,24)
Fred Saiberstein
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Fred Saiberstein »

Sehr geehrter Herr Eichenherz,

ich glaube kaum das man jemanden mit Gewalt zum Glauben bewegen kann (Der Junge schien ja nicht gerade gläubig und wird dies in meinen Augen auch nicht mit einer Prügelstrafe). Des Weiteren denke ich, dass der Junge trotzdem weiter Hipf-Hüpf hören wird. Einfach aus der Tatsache, dass ihm das Gesetz (und wahrscheinlich auch seine Eltern) Recht gibt.

Den Rohrstock misstrauisch beäugend,
Fred
Prof Dr Rosengarten
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Prof Dr Rosengarten »

Werter Herr Waldemar!

Ich denke, dass bei einer rechten pädagogisch - positiv ausfallenden Erziehung viel Liebe und Verständnis als Hauptfaktoren gelten sollten: Das Kind lernt zu tolerieren und zu lieben, wichtige Tugenden die auch in der Bibel löblich angesehen werden. Das Kind gibt die von ihren Eltern weitergegebene Liebe ebenfalls weiter und akzeptiert einfach, dass (unredl.) Hip-Hop nicht mit dem christlichen Glauben und der Nächstenliebe vereinbar seien. Den Rohrstock würde ich dem Kind vorenthalten, da dass Kind so lernt was es heißt Angst vor seinen Eltern zu haben und Schmerzen bei fehlerhaften Verhalten erdulden muss; dadurch wird dem Kind eher Gewalt näher gebracht, was in Ihrem Falle zwar auch eine Art der Nächstenliebe ist, da Sie "vom Weg abgekommene Jugendliche" vor einer Zukunft mit Drogen und Arbeitslosigkeit bewahren wollen ( der Grundgedanke ist durchaus zu loben! ), aber ein liebevoller Weg ist eben auch eine Möglichkeit; falls der betroffene Jugendliche aber engstirnig ist und seine Ignoranz gegenüber den Erziehungsmethoden offen zeigt, sollte man vor dem Benutzen eines Rohrstocks noch mildere, nicht körperlich betreffende, Strafen aussprechen, z.B. Zimmerarrest oder Wegnehmen eines Heimrechners oder Fernsehgeräts, bis der Jugendliche Einsicht zeigt und sich sein Verhalten sichtlich bessert.

Als Vater ratend,
Rosengarten
Laßt die Kinder zu mir kommen und hindert sie nicht daran; denn Menschen wie ihnen gehört das Reich Gottes. Markus 9. 10
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Jared v. Stock
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Jared v. Stock »

Hochstapler Rosengärtchen,

Ihre Kinder dürfen Sie auch sicherlich duzen, nicht wahr? Der Einsatz des Rohrstockes ist in einer redlichen Erziehung unumgänglich!

Ihre Erziehungsmethoden stark anzweifelnd

v. Stock
Die auf den HERRn sehen, werden strahlen vor Freude.
Psalm 34,6
Fred Saiberstein
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Fred Saiberstein »

Herr Stock,

auch in einer redlichen Erziehung ist es durchaus möglich, den Rohrstock nicht zu benutzen. Es ist nur wichtig, dass das Kind die Eltern als eine Autorität empfindet und ihnen Respekt und vor allem Vertrauen entgegenbringt. Das kann auch ohne Züchtigung erreicht werden. Ich hatte als Kind fast nie Streit mit meinen Eltern, half im Haus und im Garten und respektierte sie, obwohl ich nicht einmal gezüchtigt worden bin.

Gruß,
F. Saiberstein
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SVP Para Bellum
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von SVP Para Bellum »

Sehr geehrte Herren,

Ich bitte Sie! Guter Christ hin oder her! Sie können doch nicht einfach ein Kind schlagen!! Er hörte schließlich nur "Musik"!
Ein Freund von mir hört ebenfalls "hüpf-hüpf", weist jedoch kein "asoziales" Verhalten auf.
Zudem möchte ich an die Menschenrechte erinnern. Jeder darf tun und lassen, was er will, solange es dem Gesetz nicht schadet.
Wenn der Junge in die Hölle kommt, können sie ja, wenn Sie dann schon im Himmel sind, ja auf ihn zeigen und sagen "Ich hab's dir doch gesagt!".
Aber mit dem Rohrstock jemanden wegen des Musikgeschmack zu schlagen ist vollkommen unsinnig und die 1000€ Strafe mehr als angemessen.

Auf ihre Einsicht hoffend,
ich.
Si vis pacem, Para Bellum - Wenn sie Frieden wollen, bereiten sie sich auf den Krieg vor.
(Metaphorisch gesehen)
Fred Saiberstein
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Fred Saiberstein »

Sehr geehrter Herr Bellum,

dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Auch ich glaube, dass es keinen Zusammenhang zwischen schlechter Musik und asozialem Verhalten gibt.

Grüßend,

Fred Saiberstein
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Martin Berger
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von Martin Berger »

SVP Para Bellum hat geschrieben:Wenn der Junge in die Hölle kommt, können sie ja, wenn Sie dann schon im Himmel sind, ja auf ihn zeigen und sagen "Ich hab's dir doch gesagt!".
Depp Bellum,

das wäre ein ganz und gar unchristliches Verhalten. Es ist die Pflicht eines Christen, daß er schon zu Lebzeiten versucht, seine Mitmenschen vor dem Schwefelsee zu bewahren. Hierzu ist sowohl eine gestrenge Hand des Vaters vonnöten, als auch die Züchtigung von nicht der Familie zugehörigen Lumpen und Strolchen, insbesondere von Jugendlichen, die offensichtlich vom rechte Weg abkamen.

Erklärend,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
S. Kaiser
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Re: Züchtigen im Angesicht von Geldstrafen ?

Beitrag von S. Kaiser »

Johanna von Orleans hat geschrieben: Natürlich könnten Sie auch eine Heilige Zwille verwenden, die Sie benutzen, um das Knäblein aus der Deckung heraus mit Steinen zu züchtigen.
Er wird nicht wissen, woher es kommt, aber er wird lernen, dass er immer Schmerzen erleidet, wenn er Hipf-Hüpf Musik hört.
Durch diese Konditionierung wird er lernen, sich wie ein knorkes Kind zu verhalten.
Frau von Orleans,
rechtfertigen Sie auf diese Weise auch Kriege?
Nach dem Motto "Wir schießen unsere Raketen immer auf die Gegner, wenn sie unsere Forderungen nicht erfüllen, dann werden sie durch diese Konditionierung lernen, sich uns so zu verhalten, wie wir es wollen."
Auch wenn ich große Probleme mit einigen Ihrer Ansichten habe, können Sie natürlich grundsätzlich glauben, was Sie wollen. Doch warum versuchen Sie permanent, anderen Ihren glauben (häufig mit Gewalt) aufzuzwingen?
Außerdem rechtfertigt die Bibel nirgendwo das Bewerfen von Kindern mit Steinen. Vor allem, wenn diese (die Kinder, nicht die Steine) nichts schlimmes getan haben.
Mit freundlichen Grüßen,
S. Kaiser
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