Unzüchtiger nachwuchs

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Christianus
Brettgast mit Maulkorb
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Registriert: Fr 18. Nov 2016, 09:42

Unzüchtiger nachwuchs

Beitrag von Christianus »

Werte redliche Mitchristen,

Vor zwei Jahren bin ich aus einer Kriminalanstalt entlassen worden.

Ich hatte dort rund sechs Monate wegen "schwere Körperverletzung" verbracht. Was ich gemacht habe war keineswegs "illegal". Ich habe lediglich mein ungehöriges Weib gezüchtigt. Es war ein faules Weib, das nicht arbeitete und mir nicht gehorchte.

Dieses Weib hat mir leider ein Kind geboren. Als ich an der Erziehung meines Sprosses noch teilhatte, sah es ganz gut aus.

Da sich das Weib aber nun durch ein unchristliches Gesetzt von mir "scheiden" ließ, nahm sie meine Tochter mit sich.

Ich wurde also vor zwei Jahren von der Haftanstalt entlassen und wollte sofort das Jungweib sehen.

Nun war mir das vom "Gesetz" nicht erlaubt, weil ich "vorbestraft" war. Aber vor zwei Tagen wollte das Weib am Tag des Herrn, dem Sonntag, zu mir.

Ich weiß nicht, was dieses satanistische unredliche Weib, dem Kind angetan hat.

Als ich das vom Teufel besessene Wesen erblickte, das einst mein redliches Jungweib war, musste ich ein Stoßgebet zum Himmel schicken.

Das unzüchtige Jungweib hatte Warmhosen (unredl. "Hotpants") an un benutzte ein Mobiltelefon (unredl. "Handy").

Ich griff sofort zur Wurfbibel und zum Rohrstock. Doch es half nicht.

Mein unredliches Teufelsweib will mich nun schon wieder vor dem "Gericht" "anzeigen". Nun drohen mir sechs Jahre "Haft". Was kann ich tun?

Auf Hilfe von redlichen Christen hoffend,
Christianus.
MarcelSteiner
Häufiger Besucher
Beiträge: 101
Registriert: Do 3. Nov 2016, 13:09

Re: Unzüchtiger nachwuchs

Beitrag von MarcelSteiner »

Werter Christian,

sehen sie gefälligst ein, was sie getan haben!
Eine schwere Körperverletzung bedeutet, dass sie dem Opfer erhebliche bleibende Schäden zugefügt haben.
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Dass sich ihre Frau nun hat scheiden lassen, ist doch wohl logisch. Wer will schon mit jemandem zusammen leben, der einem so etwas angetan hat?
Das Sorgerecht für ihr Kind haben sie anscheinend auch verloren. Wenn sie ihr Kind dann auch noch geschlagen haben, kann es sogar sein, dass ihnen auch das Umgangsrecht mit ihrer Tochter entzogen wird. Mit ihrer "Züchtigung" haben sie ja schließlich gezeigt, dass sie eine Gefahr für ihre Tochter darstellen.

Meiner Meinung nach sollten sie nach ihrem Aufenthalt im Gefängnis versuchen, eine neue Arbeit und eine neue Frau zu finden.

Und nutzen sie die Zeit, sich ein wenig mit unseren Gesetzen vertraut zu machen. Sie sorgen schließlich für ein geregeltes Zusammenleben. Und sie wollen ja auch nicht mit einem Stock verprügelt werden.

Beratschlagend
Marcel
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