Werte Forumsgemeinde
Bisher wurde der partielle Kirchenaustritt in der Schweiz rechtlich abgelehnt. Nun aber kann seine Konfession behalten, wer aus der katholischen Kirche austritt. Zu diesem Schluss kam Ende Juli das Schweizer Bundesgericht. Eine Frau wollte aus der staatskirchenrechtlichen Organisation der Katholischen Kirchgemeinde Luzern austreten und gleichzeitig Mitglied der katholischen Glaubensgemeinschaft bleiben. Das Bundesgericht urteilte, dass es aus staatlicher Sicht nicht relevant sei, ob eine Person, die aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Kirche austritt, geistlich weiterhin der Kirche angehören will oder nicht. Das Bistum muss sich nun überlegen, in welcher Form es die teil-ausgetretenen Gläubigen zu ihrer vom Kirchenrecht her geforderten Beitragspflicht bewegen kann.
Was halten sie davon?
Wieso treten solche Personen aus der Kirche aus, wollen aber weiterhin geistlich der Kirche angehören?
Erhoffen sich dieser Personen, am Tage des jüngsten Gerichts trotzdem noch von Gott gerettet zu werden?
Was halten Sie von dieser Problematik?
Fragend
Stephan Schmid
Ja zum partiellen Kirchenaustritt (Schweiz)
- Stephan Schmid
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- Alberto Bonappetito
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Re: Ja zum partiellen Kirchenaustritt (Schweiz)
Werter Herr Schmid
Ganz oder gar nicht!
Oder hat diese Frau etwa vor, auch nur zur Hälfte ins Himmelreich zu gelengen? Da ist sie aber auf dem Holzweg, oder besser gesagt auf dem Weg zur Hölle.
Segen
Alberto Bonappetito
Ganz oder gar nicht!
Oder hat diese Frau etwa vor, auch nur zur Hälfte ins Himmelreich zu gelengen? Da ist sie aber auf dem Holzweg, oder besser gesagt auf dem Weg zur Hölle.
Segen
Alberto Bonappetito
Darum sprach er zu ihnen: Geht hin und esst fette Speisen und trinkt süße Getränke - Nehemia 8,10