Argumente für die Todesstrafe

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Hans-Peter Steiner Neu
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Hans-Peter Steiner Neu »

Herr Joch
Obwohl ich kein Bürger der Bundesrebuplik Deutschland bin kann ich Ihnen gerne weitwerhelfen.
Chronologisch aufgelistet die Entstehung der BRD:
Deutsches Kaiserreich (1871–1918)
Weimarer Republik (1919–1933)
Nationalsozialistische Diktatur (1933–1945)
Alliierte Besatzung (1945–1949)
Bundesrepublik Deutschland und DDR (1949–1990)
Wiedervereinigtes Deutschland (seit 1990)
Die Gesetzgebung in Deutschland ist im Grundgesetz geregelt welches vom demokratisch gewählten Bundestag ausgeübt wird.
Weiters gibt es die ausschließliche Gesetztgebung diese besagt das nur der Bund berechtigt ist Gesetzte festzulegen.
Die ausschließliche Gesetzgebung des Landes erlaubt es den Bundesländern Verordnungen in Bereichen,die genau geregelt sind, zu erlassen.
Allerdings sind im Zweifelsfall die Gesetze die von der Bundesregierung erlassen werden über jene der einzelnben Bundesländer zu stellen.
In der Verfassung des Kaiserreichs gibt es diese Begriffe nicht.
Das Kaiserreich wurde ja 1919 von der Weimarer Rebuplik abgelöst, folglich haben diese Gesetze keine Wirksamkeit mehr.
Eigentlich ganz einfach oder?

freundlich
Hermann der Sucher
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Martin Frischfeld
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Martin Frischfeld »

Werter Herr der Sucher,

da Sie hier neu sind und sich bisher nicht mit den Eigenheiten der eingesessenen Mitglieder bekannt gemacht haben, möchte ich Ihnen einen Hinweis geben:
Herr Joch ist ein sogenannter Reichsbürger. Genauere Informationen entnehmen Sie den Broschüren der Verfassungsschutzbehörden.

Stets hilfsbereit,
Martin Frischfeld
G-a-s-t
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von G-a-s-t »

Werter Herr Frischfeld,
da Sie hier neu sind [...]
glauben Sie?

Ab Thema:
Gast
Micha 6,8
Es ist dir gesagt worden, Mensch, was gut ist und was der Herr von dir erwartet: Nichts anderes als dies: Recht tun, Güte und Treue lieben, in Ehrfurcht den Weg gehen mit deinem Gott.

Joh 14,6
Niemand kommt zum Vater außer durch mich (Jesus).
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Hans-Peter Steiner Neu
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Hans-Peter Steiner Neu »

Geehrter Herr Frischfeld.
Ich bedanke mich für die Aufklärung, darauf hätte ich eigentlich selbst kommen können.
Eine ähnliche Gruppe gibt es auch bei uns in Österreich. Allerdings frage ich mich ob sich die Ideologie dieser Gruppe mit einer christlichen Seite in Einklang bringen lässt?

Geehrter Herr G-a-s-t

Wie darf ich Ihren Kommentar verstehen?

freundlich
Hermann der Sucher
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Franz-Joseph von Schnabel
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Franz-Joseph von Schnabel »

Werte Herren,

alle frommen Gebete blieben unerhört.

Die Bembelrepublik Hessen schafft die töfte Todesstrafe ab!
Dem Untergang des christlichen Abendlands entgegensehend,
Schnabel
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Martin Frischfeld
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Martin Frischfeld »

Werter Herr Schnabel,

das ist aber sehr unschwäbisch. Vermutlich weilten die meisten Schwaben gerade in Berlin, sodaß sie nicht an der Wahl teilnehmen konnten. Indes wäre die Vollstreckung der Todesstrafe für die Schwaben eine gute Sache wie die Kehrwoche, spart man dem Staat doch den Unterhalt für einen Verurteilten.

Verwirrt,
Martin Frischfeld
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Franz-Joseph von Schnabel
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Franz-Joseph von Schnabel »

Werter Herr Dr. Frischfeld,

meines Wissens war trotz des, in Sachen Todesurteile erfahrenen Landesvaters, Herrn Filbingers, in Württemberg jene Behandlung schon länger aus der Mode.

Es geht hier um Hessen.

Freundlich hinweisend,
Schnabel
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Martin Frischfeld
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Martin Frischfeld »

Werter Herr Schnabel,
tatsächlich brachte ich da etwas durcheinander. Mit etwas Glück läutet der HERR eine beginnende Demenz ein, um mich baldmöglichst zu IHM zu holen, sapperlot! Andernfalls sollte ich einstweilen die Uranlösung zur Seite legen.

Es grüßt recht herzlich,
Martin Frischfeld
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Franz-Joseph von Schnabel
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Franz-Joseph von Schnabel »

Werte Herren,

Im redlichen Ohio erwägt man nun die Einführung der töften Todestrafe für pränatale Kindsmörder.
Dies spricht für die große Weisheit und Menschenliebe der Ohioaner.
Schalten Sie hier

VSA
Ohio: Todesstrafe für eine Abtreibung?

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Während traditionell katholische Länder wie Irland die Rechte von Frauen stärken und ihre körperliche Selbstbestimmung durch legale Möglichkeiten der Abtreibung erweitern, sind bereits erkämpfte Regelungen in Norwegen und Teilen der USA in Gefahr oder bereits völlig abgeschafft. In Ohio droht jetzt eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes, welches Frauen und ÄrztInnen mit Strafen, bis hin zur Todesstrafe, für eine Abtreibung droht. Und das selbst nach einer Vergewaltigung, bei Inzest oder Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren.

Derzeit sind in Ohio Schwangerschaftsabbrüche bis zur 20. Woche straffrei möglich. Dazu muss eine 24 stündige Wartezeit nach Erhalt von Informationen zum Abbruch eingehalten werden. Nach der 20. Woche ist ein Abbruch nur möglich, wenn ärztlich Lebensunfähigkeit des Fötus erklärt wird.

Diese Regelung könnte fallen, wenn ein Gesetzes-Entwurf namens House Bill 565 erreicht, dass Föten mit Eintritt des Herzschlages als "ungeborene Menschen" eingestuft werden. Diese würden dann mit geborenen Personen gleichgesetzt und Schwangere sowie ihre ÄrztInnen, die eine Abtreibung durchführen, mit Strafe bis hin zur Todesstrafe belegen.

Der Herzschlag ist meist um die sechste Schwangerschaftswoche herum hörbar, einem Zeitpunkt also, bei dem viele Frauen noch nicht wissen, dass sie schwanger sind. Die Verknüpfung eines Abtreibungsverbotes mit Hörbarwerdung eines Herzschlages, wird in den USA auch "Fetal Heartbeat Bill" genannt und beschäftigt neben Ohio noch weitere Bundesstaaten. So begannen North Dakota und Arkansas bereits im Jahr 2013 die Gesetze einzuengen und mit dem fötalen Herzschlag zu begründen. Weitere Staaten folgten mit unterschiedliche Ausformulierungen, Fristen und Strafen.

Bisher sind die verschiedenen Neu-Gesetze noch in allen Staaten mit Verschärfungs-Bestrebungen noch auf dem Weg durch die Instanzen, sodass sie noch in keinem Bundesland gültig sind. In Ohio jedoch sieht es schlecht aus. Dort haben sowohl im Repräsentantenhaus, als auch im Senat die Republikaner die Mehrheit. Bereits am 15. November hatte das Repräsentantenhaus für House Bill 565 gestimmt. Und vom zukünftigen Gouverneur Mike DeWine ist auch keine Hilfe zu erwarten. Hat er doch schon erklärt zuzustimmen.

Für Schwangere und ÄrztInnen, die Abtreibungen durchführen, bedeutet das, dass sie bei einem Abbruch nach der sechsten Woche mit empfindlichen Strafen zu rechnen haben. ÄrztInnen droht bis zu einem Jahr Haft und eine Geldstrafe von 2.500 Dollar (etwa 2.200 Euro). Dabei wäre auch unerheblich, ob das Kind durch z. B. Vergewaltigung oder Inzest entstand oder Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren besteht. Wie eine Fehlgeburt zu beweisen wäre, um Schwangere und ärztliches Personal zu entlasten, steht nicht im Gesetzes-Entwurf.

Seltsam muten zudem Erklärungen von Politikerinnen wie der Republikanerin Christina Hagen für ihre Unterstützung von House Bill 565 an. Erklärt sie doch "We know when a heartbeat stops that we have lost a human life." (in etwa "Wenn ein Herzschlag stoppt, wissen wir, dass wir ein Leben verloren haben") – und das in einem Bundesstaat, in dem noch immer die Todesstrafe existiert und das Leben einer Frau womöglich beendet wird, weil sie nach der sechsten Schwangerschaftswoche abgetrieben hat.

Selbst wenn die "Fetal Heartbeat Bills" in Ohio und anderen Bundesstaaten nicht zu gültigen Gesetzen werden, ist die Situation für Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft alles andere als unkompliziert. Derzeit herrscht in den USA ein Flickenteppich an Abtreibungsregeln, die verschiedene Fristen, Beratungen und ähnliches von der Schwangeren, bzw. deren Vormund einfordern. Hinzu kommt ein Mangel an Kliniken und ÄrztInnen, in denen, bzw. durch die eine Schwangerschaft beendet werden können.
Feuerholz sammelnd,
Schnabel
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Martin Berger
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Martin Berger »

Werter Herr Schnabel,

dazu fällt mir vor allem ein Wort ein: ENDLICH!!!!

Es war höchst an der Zeit, daß Mörderinnen und Beihelfer zum Mord eine gerechte Strafe erhalten. Schon bald werden die Metzger im Ärztekittel jene Medizin verabreicht bekommen, die sie selbst reichlich austeilten.

Als Gegner der pränatalen Ermordung von Kindern die postnatale Abtreibung der Täter und Täterinnen fordernd,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
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Franz-Joseph von Schnabel
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Franz-Joseph von Schnabel »

Werter Herr Berger,

in der Tat.

Diese "Engelsmacher" können sich noch nicht einmal beschweren.
In deren verqueren Weltsicht ist die eigene Hinrichtung schließlich eine Abtreibung im fünfhundertsten Monat.

Einen Strick drehend,
Schnabel
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Martin Frischfeld
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Re: Argumente für die Todesstrafe

Beitrag von Martin Frischfeld »

Werte Herren,

es wäre wohl nur gerechter, das abtreibende Weib nach dem Mord nochmals zu schwängern und nach erfolgreicher Geburt erst dann hinzurichten.

Weitere Lösungsvorschläge unterbreitend,
Martin Frischfeld
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