Knabbub Benutzer,Kein_Benutzer hat geschrieben:Es wird (sobald man sich an einem kind vergeht) auch strafrechtlich verfolgt.Ich möchte möcht nebenbei anmerken das ich Pädophile nicht schützen möchte!!!
das ist auch gut so, waren doch einst die Homoperversen den Sodomisten, also den Tierperversen, gleichgestellt. Bereits im Jahre 1532 schuf Karl V. mit der "Constitutio Criminalis Carolina" die gesetzliche Grundlage:
1872 wurde § 175 ins Reichsstrafgesetzbuch, allerdings ohne Todesstrafe, eingetragen:„Strafe für Unzucht, so sie wider die Natur geschieht.
116. Ferner, wenn ein Mensch mit einem Vieh, Mann mit Mann, Frau mit Frau, Unzucht treiben, haben sie auch das Leben verwirkt, und man soll sie nach allgemeiner Gewohnheit mit dem Feuer vom Leben zum Tode richten.“
Aufklärend,„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“
Martin Berger
Post Scriptum:
Warum man später homoperverse Unzucht und solche mit Tieren trennte, ist mir schleierhaft.