ARA-Wahlprogramm: sog. "Geschlechterlohnspalte" und "Weiberarbeit"

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Martin Frischfeld
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ARA-Wahlprogramm: sog. "Geschlechterlohnspalte" und "Weiberarbeit"

Beitrag von Martin Frischfeld »

Hochverehrte Herren, anwesendes Weibsvolk!

Nachdem ich heute durch geschickte Verlustrechnungen mein Privatvermögen möglichst effektiv vor dem Fiskus schützen konnte und demgemäß die Einsparungen und noch mehr der Kirche zukommen lassen konnte, habe ich mir einmal mehr Gedanken gemacht, wie man derzeit zu beobachtende, beunruhigende Umtriebe im politischen Bereich in geordnete Bahnen lenken kann.

Ich schlag daher eine Aufnahme in das Wahlprogramm der ARA vor, sapperlot.

Geschlechterlohnspalte (unredl.: gender pay gap).

Dieses Wortungetüm ist in vielerlei Munde, vor allem aber im kariösen Gebiß linksgrünversiffter Bombenleger, die mit folgender These hausieren gehen: Weiber bekämen für dieselbe Arbeit eines Mannes im Schnitt weniger Lohn. Es müsse eine gesetzliche Regelung geschaffen werden.

Werte Herren, hier bin ich doch einer Meinung mit den langhaarigen Hanfgiftspritzern! :lausbub: Es sollten folgende Regelungen gesetzlich verankert werden:

- Gesetzlicher Maximallohn für Weiber in Höhe von EUR 7,50 / Stunde
- In einem Betrieb darf das best bezahlte Weib nicht mehr verdienen als der am schlechtesten verdienende Mann
- Im Schnitt muß ein Weib rund 75% weniger Lohn für dieselbe Arbeit erhalten wie ein Mann

Jenes Gesetz würde sicherstellen:
- die durch ein Weib erreichte Wertschöpfung würde sich nunmehr auch im Lohn wiederfinden
- Schutz der Herrenarbeitslosigkeit durch Weiber, die sich ihren familiären Pflichten durch Erwerbsarbeit entziehen
- Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von dem Arbeitseinsatz dummer Weiber ausgehen

Weiberarbeit (unredl. teilw. eingedeutscht care-Arbeit).
Es ist in Kreisen der RAF-Weiber in Mode gekommen, beispielsweise das Einholen von Lebensmitteln als unbezahlte Arbeit zu betiteln. Ja, wenn die Weiber den Fußgängerbedarfsknopf an der Ampel betätigen, ist das wohl auch Arbeit, gell?
Dabei wird suggeriert, man müsse auch solche Tätigkeiten kompensieren. Wenn also das Weibe seiner vom HERRn ihm zugedachten Gebärtätigkeit nachgeht, handele es sich nicht um eine natürlichen Vorgang, sondern um "Arbeit"? Derart Geschwätz gehört natürlich schleunigst gesetzlich normiert. Es ist daher ein Gesetz zu erlassen, welches eine Mindestanzahl abzuleistender "Weiberarbeitsstunden" eines jeden Weibes ab dem 14. Lebensjahr vorsieht.
Ich schlage zunächst einmal eine Stundenbasis von 50 Std. / Woche vor, soweit es Arbeit gibt. Ein Hausvorstand, der ein Eheweib hält aber daneben beispielsweise noch eine hässliche, unverheiratete Schwester o.ä. bevormundet, kann die Weiberarbeit natürlich entsprechend aufteilen. Es wäre aber natürlich auch in Ordnung, wenn er den Weibern dann gewisse Tätigkeiten aufgibt wie einen Schuppen zu errichten.

Was ist von meinen Vorschlägen zu halten?

Mit herzlich-christlichem Gruße
Martin Frischfeld
David Bartheck
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Re: ARA-Wahlprogramm: sog. "Geschlechterlohnspalte" und "Weiberarbeit"

Beitrag von David Bartheck »

Sehr geehrter Herr Frischgeld,
da die volljährige Frau zur Zeit das Wahlrecht und somit eine Stimme hat, würden Ihre Vorschläge das Wahlergebnis der ARA sehr beeinträchtigen und vermutlich das Wahlergebnis des rot-grünen Spektrums verbessern.
Mein Vorschlag ist: bleiben Sie zu Hause. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Ihre Frau sich scheiden lassen, um bei einem Manne unter zu kommen, der sie im Hause hält. Selbstverständlich wird er auch die von Ihnen benannte Schwester aufnehmen und die Blagen adoptieren.
Kaufen Sie bei KIK einige sogenannte Laufhosen, das ist
bequemer beim Lesen der Bibel.
MfG
David
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Martin Frischfeld
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Re: ARA-Wahlprogramm: sog. "Geschlechterlohnspalte" und "Weiberarbeit"

Beitrag von Martin Frischfeld »

Herr Bartheck,

die Verballhornung meines Namens nehme ich milde lächelnd zur Kenntnis. Dürstet es Sie nach derlei Kinderei, so stehe Ihnen dies bei mir frei.

Wären Sie ein redlicher oder doch wenigstens einigermaßen aufmerksamer Gast dieses Lesebrettes, hätten Sie längst Kunde erhalten, daß ich seit geraumer Zeit Witwer in Trauer bin. Ihre Taktlosigkeit wird in der Tat nur übertrumpft von ihrem Stumpfsinn.

Im Übrigen sehe ich bei der von Ihnen angemahnten Weiberwählerschaft keine Gefahren. Mögen die Weibsbilder natürlich zunächst ihrer Natur nach hysterisch reagieren, werden Sie ebenso schnell einsehen, daß die Ihnen unterbrachten Angebote für sie nur Vorteile bringen. Dementsprechend sehe ich einem 90%-Wahlergebnis der ARA entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Frischfeld
David Bartheck
Treuer Besucher
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Re: ARA-Wahlprogramm: sog. "Geschlechterlohnspalte" und "Weiberarbeit"

Beitrag von David Bartheck »

Sehr geehrter Herr Frischfeld,
hiermit möchte ich Sie um Verzeihung bitten wegen meines unmöglichen Beitrages gestern. Ich habe in den letzten Wochen einige Zeit mit der Bibel verbracht, jedoch habe ich es nicht geschafft, alle Brettbeiträge zu lesen. Sie haben mir heute wieder die ganze Schlechtigkeit meines verachtenswerten Daseins spüren lassen. Nun will ich mal aus dem Bett steigen, um noch irgendetwas auf die Reihe zu bekommen.
MfG
David
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Benedict XVII
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Re: ARA-Wahlprogramm: sog. "Geschlechterlohnspalte" und "Weiberarbeit"

Beitrag von Benedict XVII »

Werter Herr Frischfeld,

Sie bringen hier in der Tat ein interessantes Thema an.
Die Geschlechterlohnspalte beträgt in Deutschland momentan ungefähr 18%.
Jedoch, dies ist - wie nicht anders zu erwaten - nicht die ganze Wahrheit. Etwa die Hälfte der Arbeitsplätze ist an einen Tarif gebunden, hier ist jedoch der gleiche Lohn festgeschrieben.
Ziehen wir eben jene 50% von der Grundlage ab, so sind wir folglich bereits bei 36%.
Naturgemäß ist das Weib nur in einfachen und einfachsten Arbeitsverhältnissen beschäftigt, was ungefähr 20% der Arbeitsplätze entspricht. Dies senkt die Basis erneut um die anderen 80%, so daß nur noch 1/5 der ursprünglichen Grundlage verbleibt und wir - wenn wir jene 36% mit 4 multiplizieren - bei 144% Geschlechterlohnspalte angelangt sind.
In Deutschland und anderen Staaten wird ein Arbeitnehmer nach Leistung bezahlt.
Was kann man hieraus nun schließen?
Nun, ganz offensichtlich, ist die Arbeit eines Weibes für den Arbeitgeber nicht ertragreich, sondern gar schädlich - um eben jene 44%.
Sprich: ein arbeitendes Weib verursacht keinen Nutzen, sondern - mathematisch bewiesen - im Durchschnitt 44% seines Lohnes an Schaden für den Arbeitgeber. Schaden, welche männliche Arbeitnehmer wieder ausgleichen müssen - zusätzlich zu ihrer normalen Arbeitsleistung.
Selbst wenn das Weib überhaupt keinen Lohn erhielte, wäre es überbezahlt da es dem Arbeitgeber durch seine Tätigkeit nicht nur nichts nutzt, sondern gar schädigt.

Hinzu kommen noch der durch den verkommenen Haushalt und die nicht erfolgte Kindererziehung verursachte Schaden.

Löblichst

Benedict XVII
Gleichstellungsbeauftragter
"Tatsächlich haben Frauen noch nie etwas gedacht oder gemacht, womit zu beschäftigen sich lohnt." (Jan Hein Donner, niederländischer Schachmeister)
"Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre." (1.Korinther 7:1)
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