Probleme mit meinem Mann

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Martin Frischfeld
Redlicher Lyriker
Beiträge: 1683
Registriert: Di 26. Sep 2017, 21:00

Re: Probleme mit meinem Mann

Beitrag von Martin Frischfeld »

G-a-s-t hat geschrieben:
Ein Testament hat bekanntlich nur Rechtskraft, wenn hineingeschrieben wird, was ohnehin vom Gesetz vorgesehen ist, nicht jedoch, wenn der Erblasser einen gänzlich eigenen letzten Willen äußert.

Mit verbindlichem Gruße
Gast
Werter Herr Gast,

es mag Ihrer Jugend geschuldet sein, daß Sie sich mit dem Erbrecht nicht recht auskennen.
Indes ist anzumerken, daß ein rechtskräftig errichtetes Testament (dies bedeutet insbesondere die eigenhändige Nieder- und Unterschrift) gerade den Sinn hat, von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge abzuweichen. So können Sie beispielsweise auch jemandem, der im Übrigen kein Erbe sein soll, einen Gegenstand zuwenden oder eine mit Ihnen nicht verwandte Person zum Erben erklären. Möglich wäre es auch, einen Erben auszuschließen, wobei dieser Person dann allerdings idR ein Pflichanteilsanspruch zusteht.
Mit zunehmendem Alter beschäftigt man sich wohl intensiver mit dem Thema. Da man aber nie weiß, wann man stirbt, kann man, sofern man nennenswertes Vermögen hat, nicht früh genug damit beginnen, ein Testament zu errichten!

Bedenken Sie auch, daß Sie einst sterben werden!

Erinnernd,
Martin Frischfeld
G-a-s-t
Brettmathematiker
Beiträge: 1217
Registriert: Di 15. Sep 2015, 16:46

Re: Probleme mit meinem Mann

Beitrag von G-a-s-t »

Werter Herr Frischfeld,
Martin Frischfeld hat geschrieben:Möglich wäre es auch, einen Erben auszuschließen, wobei dieser Person dann allerdings idR ein Pflichanteilsanspruch zusteht.
das meine ich. Der Anteil kann oft im Vergleich zur gesetzlichen Erbfolge gerade einmal auf die Hälfte gedrückt werden, der eigene letzte Wille, beispielsweise die Töchter auszuschließen, ist also nicht gesetzlich geschützt. Wenn es sich um nicht teilbare, keine regelmäßigen hohen Einnahmen bringende Sachwerte handelt und die Beteiligten kein Geld für Ausgleichszahlungen aufbringen können, kann selbst das Drücken auf den Pflichtteil problematisch werden.
Da man aber nie weiß, wann man stirbt, kann man, sofern man nennenswertes Vermögen hat, nicht früh genug damit beginnen, ein Testament zu errichten!
In meinem Fall wären die gesetzlichen Erben die Eltern, das geht in Ordnung, also besteht kein Handlungsbedarf.

Mit verbindlichem Gruße
Gast
Micha 6,8
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