Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

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Benedict XVII
Gleichstellungsbeauftragter
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Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Benedict XVII »

Werte Herren,
Und zum Weibe sprach er: Ich will dir viel Schmerzen schaffen, wenn du schwanger wirst; du sollst mit Schmerzen Kinder gebären; und dein Verlangen soll nach deinem Manne sein, und er soll dein Herr sein
1. Mose - Kapitel 3 - 16
Der Wunsch des HERRn, das Weib für dessen Verderbtheit durch Schmerz bei der Geburt eines Kindes zu strafen, ist eindeutig formuliert. Es gibt hier nichts zu deuten, nichts zu interpretieren. Dies ist der niedergeschriebene, glasklar dokumentierte Wille des HERRn.
Demgegenüber steht eine immer häufiger angewandte Methode, das Weib durch einen "Kaiserschnitt" vor eben jenen, vom HERRn selbst gewünschten und angeordneten, Schmerz zu bewahren.
Es ist dies eine einmalige Perversion, ein Schlag in das Gesicht des HERRn; eine kaum zu überbietende Widerwärtigkeit.
Jeder Christ, jeder Mensch und jedes Weib, welcher sich an dieser Ketzerei beteiligt, kann sich den ewigen Qualen des Höllenfeuers sicher sein.

Entsprechende "Operationen" - und sämtliche andere die Geburt erleichternden Methoden -, welche eher eine Messe Satans sind, müssen umgehend und allumfassend eingestellt werden.
Selten zuvor wurde der eindeutig geäußerte Wille des HERRn derart mißachtet, bespuckt und mit Füßen getreten.
Jesus ist für uns am Kreuz gestorben - weshalb schlagen wir in SEIN Antlitz?
Was sind die vom HERRn gewollten Schmerzen des Weibes bei einer Geburt gegenüber den Qualen, welche Jesus am Kreuz erlitten hat, um uns alle zu erlösen?

In mehren Schüben übergebend

Benedict XVII
"Tatsächlich haben Frauen noch nie etwas gedacht oder gemacht, womit zu beschäftigen sich lohnt." (Jan Hein Donner, niederländischer Schachmeister)
"Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre." (1.Korinther 7:1)
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Antrophos
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Antrophos »

Werter Herr Benedict!

Ich will gewiss weder Ihnen noch dem HERRN widersprechen, jedoch muss ich zu bedenken geben, dass Kinder oft deswegen herausoperiert werden, weil es keine andere Möglichkeit gibt , sie zu retten. Ich habe einmal eine Frau ins Krankenhaus gebracht, die war im 7. Monat schwanger und hatte eine Blinddarmentzündung. Die musste natürlich behandelt werden, sonst wären Mutter und Kind gestorben. Nun kann man aber eine Blinddarmentzündung nicht behandeln ohne das Kind herauszuholen. Es gibt viele lebensgefährliche Krankheiten die den Kaiserschnitt notwendig machen.
Ich konnte doch nicht 2 Menschen sterben lassen, wissend, dass meine Kollegen in der Chirurgie sie zu retten vermögen.
Mit freundlichen Grüßen,
Anthropos
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Martin Berger
Faust Gottes
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Martin Berger »

Werter Herr Bendict,

ich danke dem HERRn täglich dafür, daß er Sie als Gleichstellungsbeauftragten auserwählt hat. Wie kaum ein Zweiter kennen Sie nicht nur die Heilige Schrift, sondern auch die von Weibern begangenen Verbrechen wie Sechs zum Zwecke der Luststeigerung, Abtreibung und der Entbindung per Kaiserschnitt. Jedes Verbrechen für sich wäre bereits eine ekelhafte Sünde, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, daß ein per Kaiserschnitt geborenes Kind auch noch von einem lusterfüllten Weib empfangen wurde.

Doch nicht nur eine Geburt per Kaiserschnitt ist widernatürlich und unchristlich, sondern generell eine in einem Krankenhaus. Früher, zur guten alten Zeit, schuftete ein Weibe auf dem Felde, gebar dort ihr Kind und arbeitete sogleich weiter, sobald das Balg auf der Welt war. Schnell in eine Decke eingewickelt und kurz gesäugt und schon ging es mit der Arbeit weiter.

Hingegen sind die Zustände der Gegenwart erschreckend. Viele Weiber arbeiten nicht zu Hause, sondern "selbstverwirklichen" sich in einem eigenen Beruf. Dies zum Leidwesen vieler Arbeitgeber, denn Weiber sind nicht nur wesentlich dümmer als Männer, sondern auch, und dies im besten Falle, Minderleister. Knüppeldick kommt es für einen Arbeitgeber, wenn ein Weib schwanger wird. Ein schwangeres Weib ist praktisch unkündbar und muß bereits sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Niederkunft nicht arbeiten. Mit Attest eines unlöblichen Mediziners gar noch länger. Hinzu kommen unlöbliche verlängerte Ruhepausen für werdende Mütter und gar Einschränkungen, beispielsweise das Tragen schwerer Lasten betreffend. Die Liste weiterer Hürden für den Arbeitgeber ist lang.

Doch lesen Sie selbst:
Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)

§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote

(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.


(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,

2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,

3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,

4. mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,

5. mit dem Schälen von Holz,

6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,

7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,

8. mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.


(3) Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit

1. Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
2. Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo

ist verboten. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter oder Kind nicht befürchten lassen. Die Aufsichtsbehörde kann die Beschäftigung für alle werdenden Mütter eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung bewilligen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 für alle im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Frauen gegeben sind.


(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen der werdenden oder stillenden Mütter und ihrer Kinder durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1. Arbeiten zu bestimmen, die unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 und 2 fallen,
2. weitere Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter vor und nach der Entbindung zu erlassen.

(5) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen bestimmen, ob eine Arbeit unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 bis 3 oder einer von der Bundesregierung gemäß Absatz 4 erlassenen Verordnung fällt. Sie kann in Einzelfällen die Beschäftigung mit bestimmten anderen Arbeiten verbieten.
Das ist der reinste Irrsinn! Das Weib wird für den Betrieb nahezu unbrauchbar, bleibt aber dennoch eine große Last.

Es ist also per Gesetz nicht nur das Verbot eines GOTTlosen Kaiserschnitts zu beschließen, sondern, zum Schutze des Landes und der Wirtschaft, auch ein generelles Beschäftigungsverbot von Weibern einzuführen.

Stets christlich und wirtschaftlich denkend,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
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Dr Hagen K
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Dr Hagen K »

Werter Herr Benedict XVII.,
Sie haben so Recht, der Kaiserschnitt ist ein Werk Satans!
Ein Weib hat bei der Geburt Schmerzen zu leiden, je mehr umso besser.
Was soll es einen redlichen Christen kümmern, ob ein Schmerz sich deswegen beschwert, schließlich ist es eine Gebärmaschine und sollte auch dafür genutzt werden wie jeder anderer Gegenstand.

Es ist froh wie jeder redliche Christ eine unterversorgte Steißgeburt zu sein,
Dr. H. Kreuz
G-a-s-t
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von G-a-s-t »

Werte Herren,

das Weib soll mit Schmerzen gebären. In den Fällen, in welchen die Erfüllung dieser Aufgabe nur durch Kaiserschnitt sicherzustellen ist, weil das Kind ansonsten stürbe, ist ein solcher anzuwenden.

Ein Beschäftigungsverbot wäre sehr löblich. Freilich darf man nicht, wie man auf den ersten Blick vielleicht geneigt wäre, die Hoffnung daran knüpfen, daß durch die freiwerdenden Arbeitsplätze sogleich jegliche Arbeitslosigkeit beseitigt würde, denn, wie Herr Berger ganz richtig darlegt, leistet das erwerbstätige Weib ohnehin recht wenig Arbeit. Vermutlich könnte diese in fast allen Unternehmen problemlos von den jetzt bereits beschäftigten Männern zur Gänze übernommen werden.

Gelobt sei Jesus Christus!
Gast
Micha 6,8
Es ist dir gesagt worden, Mensch, was gut ist und was der Herr von dir erwartet: Nichts anderes als dies: Recht tun, Güte und Treue lieben, in Ehrfurcht den Weg gehen mit deinem Gott.

Joh 14,6
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Martin Berger
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Martin Berger »

Werter Herr Gast,

daß man eine hohe Arbeitslosigkeit hinnimmt, die übrigens Unsummen an Arbeitslosen- und Faulengeld (unredlich: Hartz IV) kostet, nur um Weiber zu beschäftigen, habe ich nie verstanden. Schließlich hat der HERR das Weib nicht für hohe, wichtige Aufgaben vorgesehen, Maria, die Mutter Jesu, war eine löbliche Ausnahme, sondern als Gehilfin des Mannes.
Und Gott der HERR sprach: Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei.

1.Mose 2,18
Dies kommt auch im von Herrn Benedict bereits im Anfangsbeitrag erwähnte Bibelzitat zum Ausdruck:
Und zum Weibe sprach er: Ich will dir viel Schmerzen schaffen, wenn du schwanger wirst; du sollst mit Schmerzen Kinder gebären; und dein Verlangen soll nach deinem Manne sein, und er soll dein Herr sein.

1.Mose 3,16
Das Weib hat also, gemäß der Vorsehung des HERRn, ihren Verwendungszweck als Dienerin und Gebärmaschine, welche die Kindlein unter Schmerzen, also nicht per Kaiserschnitt, aber auch ohne schmerzstillende Mittel, zu gebären hat.
G-a-s-t hat geschrieben:Werte Herren,

das Weib soll mit Schmerzen gebären. In den Fällen, in welchen die Erfüllung dieser Aufgabe nur durch Kaiserschnitt sicherzustellen ist, weil das Kind ansonsten stürbe, ist ein solcher anzuwenden.
Ich sehe das etwas anders. Verstürbe das Kindlein bei der Geburt, soll es eben nicht sein. Man kann dies auch als Gnade GOTTes sehen, der dem Kindlein ein Leben in dieser schrecklichen, sündigen Welt ersparen will und es stattdessen direkt in seine liebenden Arme aufnimmt. Eine Todgeburt sollte man also nicht betrauern und beweinen, sondern froh darüber sein, daß es bereits zum HERRn in den Himmel kam, bevor es auf der Erde leiden mußte.

Gegen Kaiserschnitt und Schmerzmittel,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
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Antrophos
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Antrophos »

Werte Herren,
das Leben steht über allem. Es zur erhalten ist die Berufung des Arztes vor Gott.
Bedenken Sie, dass auch der heilige Raimund Nonnatus von Katalonien per Kaiserschnitt zur Welt kam.
Ich werde unbeirrt damit fortfahren mich für das Leben einzusetzen. Gott erschuf uns um auf der Erde etwas zu leisten, jeder von uns. In diesem Sinne ist jedes Leben kostbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Anthropos
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Benedict XVII
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Benedict XVII »

Werte Herren,

hierüber lässt sich in der Tat geteilter Meinung sein.
Was ist höher zu werten: der vom HERRn angeordnete Schmerz des Weibes oder das Wohl des ungeborenen Kindes?
Vielleicht wäre es eine Lösung, die lebensrettenden Maßnahmen für das Kind ohne den Einsatz von Schmerzmitteln durchzuführen.
So würde das Kind errettet und gleichzeitig die Anweisung des HERRn erfüllt.

Grübelnd

Benedict XVII
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Antrophos
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Antrophos »

Werter Herr Benedict,
ich freue mich über Ihr Verständnis.
Was ich noch hinzufügen muss: Bei jeder Operation, also auch beim Kaiserschnitt hat das Schmerzmittel nicht nur den Zweck den Eingriff für den Patienten so wenig unangenehm wie möglich zu machen, sondern auch um ihn ruhig zu stellen. Wenn die Frau vor Schmerzen zappelt und sich windet, kann man sie nicht gefahrlos operieren. Falls Sie jetzt einwenden, man könne sie fesseln, das wäre erstens unzureichend und zweitens nicht gut weil es die Arterien abklemmen würde. Bei der OP nicht grade zu empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen,
Anthropos
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Benedict XVII
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Benedict XVII »

Werter Herr Anthropos,

meinen Überlegungen haben bereits einen Kompromissvorschlag dargestellt.
Selbstverständlich steht das Wohl des ungeborenen Kindes stets über dem Wohl des austragenden Weibes.
Über all dem steht jedoch der Befehl des HERRn - und dieser lässt es an Eindeutigkeit nicht vermissen.
Falls die getroffenen Maßnahmen ohne solch unerwünschte und vom HERRn gerade in diesem Falle strengst verbotene Schmerzmittel nicht greifen sollten, so ist dies zu akzeptieren.
Dem direken Befehl des HERRn ist Folge zu leisten. Dies ist SEIN Wille.

Halleluja!

Benedict XVII
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Antrophos
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Antrophos »

Werter Herr Benedict,
ich gebe Ihnen völlig Recht, dass die Befehle des Herren zu achten sind.
Nur gebe ich noch zu bedenken : Mit Schmerzmittel tut die OP an sich nicht weh, aber bis die Wunden verheilt sind hat die Frau dennoch große Schmerzen zu ertragen. Angenehm wird es in keinem Fall. Ich würde im Zweifel auf jeden Fall Leben retten.
Hochachtungsvoll,
Anthropos
G-a-s-t
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von G-a-s-t »

Werte Herren,

wie man einen Drucker an verschiedenen Stellen zu öffnen pflegt, wenn Papier steckenbleibt, so bietet sich auch eine Öffnung des Weibes an, wenn eine Geburt anderweitig nicht möglich ist. So weit, so gut.
Benedict XVII hat geschrieben:Vielleicht wäre es eine Lösung, die lebensrettenden Maßnahmen für das Kind ohne den Einsatz von Schmerzmitteln durchzuführen.
Der Mensch ist nicht aufgerufen, dem Weibe bei seiner Geburt die ihm zugedachten Schmerzen zuzufügen. Eine optimale Dosierung wäre also so, daß der Schmerz durch den Kaiserschnitt ausgeschaltet ist, der normale Schmerz jedoch erhalten bleibt. Dies wird schwer hinzubekommen sein, aber man muß bedenken, daß Gott sowieso unabhängig von der Dosis die Wirkung einer Betäubung nach Gutdünken regulieren kann. In der Tat kommt es vor, daß er sie gänzlich aufhebt, wie man hier nachlesen kann und ich beispielsweise auch erst vor einigen Monaten beim Ziehen eines Zahnes erlebte.

Ohnedies hat, wie Herr Berger ja bereits andeutete, im Normalfall, wenn keine Probleme vorherzusehen sind, eine Geburt nicht im Krankenhaus stattzufinden. Auch vorherige Durchleuchtungen des Weibes sind in solchen Fällen nicht erforderlich, vielmehr sind Gebete vorzuziehen. Stellen sich dann bei der Geburt kurzfristig nach dem Willen des Herrn Probleme ein, so werden die Leiden auf dem Weg ins Krankenhaus ohnehin überdurchschnittlich sein, Seiner Weisung ist Genüge getan und es liegt ganz in Seiner Hand, ob die Ankunft rechtzeitig erfolgt.

Mit verbindlichem Gruße
Gast
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Martin Berger
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Martin Berger »

Antrophos hat geschrieben:Wenn die Frau vor Schmerzen zappelt und sich windet, kann man sie nicht gefahrlos operieren.
Herr Antrophos,

dann wird sich das Weib, sowohl zum eigenen Wohl wie auch zu dem des Kindes, zusammenreißen müssen. Es hat, wie in der Bibel geschrieben steht, Schmerzen zu erleiden. Sapperlot, dann soll das Weib die GOTTgegebenen Schmerzen gefälligst auch ertragen. Jede schmerzstillende Maßnahme wäre gegen die Anordnung des HERRn.

Konstatierend,
Martin Berger
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Antrophos
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Re: Verbot des Kaiserschnitts wegen Ketzerei

Beitrag von Antrophos »

Werter Herr Berger,
wenn es die Schmerzen geduldig hinnimmt ohne zu klagen, so wird es dennoch sich naturgemäß winden. Das ist ein Reflex der unbewusst von der Medulla oblongata erzeugt wird. Man kann der Frau das unmöglich verbieten, selbst wenn sie will wird sie nicht können.
Für jedes Menschenleben kämpfend,
höflichst grüßend,
Anthropos
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Martin Frischfeld
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Registriert: Di 26. Sep 2017, 21:00

Inter faeces et urinam nascimur

Beitrag von Martin Frischfeld »

Werte Herren,

zwar bin ich kein Weibsarzt (unredl. Frauenarzt oder Gynäkologe) und sehe eine normale Geburt eher in den Händen eines Veterinärs am besten aufgehoben. Ein gebärendes Weib unterscheidet sich in den Stunden der Geburt nicht wesentlich von einer Kuh, einer Bärin oder einem sonstigen schweren Säuger. Sie röhren wie Hirsche, fluchen wie Bierkutscher, schnappen womöglichen zu allen Seiten ihres Bettes. Ein unschöner Anblick.

Jedenfalls beobachte ich ebenfalls mit Argwohn die Entwicklungen im Bereich der Geburtshilfe. In der Tat stellt der Kaiserschnitt für das Weib während der Geburt eine enorme Erleichterung dar, ebenso wie eine Periduralanästhesie.

Ich bin jedoch mit den Herren Gast und Anthropos, dass man das Leben des Kindes nicht übermäßig gefährden sollte.

Man sollte beim Thema Kaiserschnitt im Auge behalten, dass dieser zwar gegenüber der natürlichen Geburt inter faeces et urinam im Moment des Gebärens einfacher ist, die Nachwirkungen dieses Eingriffs jedoch auch äußerst unangenehm sind. Allerdings werden die Weiber, die durch den Kaiserschnitt ja schon ihre Feigheit bewiesen haben, in Krankenhaus und Wochenbett verhätschelt und mit Schmerzmitteln zugedröhnt. :kreuz2:
Das Weib nach einer solch schimpflichen Geburt ohne Drogen und übertriebene Sorge zu lassen ist der richtige Weg.

Insgesamt ist die natürliche Geburt aber die gerechtere Strafe für die Sündhaftigkeit des Weibes. So ziehen sich die Weiber dabei oft schmerzhafte Dammrisse bin hin zu üblen Steißbeinfrakturen zu! Sapperlot, solche Patientinnen müssen hernach wochenlang auf Teigringsitzkissen (unredl. Doughnutkissen) sitzen. Besonders lustig ist es, wenn man dem Gatten eine Nadel mitgibt und das Kissen in ungünstigen Momenten zersticht. LAL, ein großer Spaß. Für Baby, Gatten und Weib, welches auf herrliche Weise zur Selbstreflexion angeregt wird.

Im Falle eines unredlichen Kaiserschnitts, der aber des Kindes wegen notwendig war, sollte man der Mutter ihr Versagen im Anschluss oft und eindringlich klar machen. Nur so und nicht anders kann sie sich für ihr Kind doch noch in eine gute Mutter wandeln. Denn eines ist klar: Kaum ein Kaiserschnitt ist wirklich notwendig. Im Vorfeld hat sich die werdende Mutter nicht gut angestrengt, ist den Anweisungen des Veterinärs nicht gefolgt oder hat sonstwie etwas falsch gemacht.

Kaiserschnitte grundsätzlich ablehnend,
Dr. med. Martin Frischfeld
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