am 24. Mai 1949 trat nach Jahren des Terrors das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Die Väter des Grundgesetzes hatten das Ziel, aus der Barbarei des Nationalsozialismus die Lehren zu ziehen und die Grundlage dafür zu schaffen, einen Rückfall in diese finsteren Zeiten ein für allemal zu verhindern.
Nun, tatsächlich hat das heutige Deutschland nichts mehr mit der 1000jährigen Schreckensherrschaft gemein, wofür wir dankbar sein sollten.
Dennoch enthält das Grundgesetz gleich in Artikel 1 einen gravierenden Fehler:
Es ist unbestreitbar, daß auch das Weib furchtbar unter den Verbrechen des Nationalsozialismus zu leiden hatte.(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Trotzdem findet das Weib keine Erwähnung in jenem ansonsten bahnbrechenden Artikel 1.
Wurde das Weib vergessen?
Weshalb wird lediglich dem Menschen (= dem Mann) eine unantastbare, unter allen Umständen zu schützende Würde zugesprochen?
Auch das Weib wurde vom HERRn erschaffen, auch das Weib besitzt eine unantastare Würde und einen Anspruch auf deren Schutz.
Die Gemeinde ist dazu aufgerufen, gegen jene schreiende Ungerechtigkeit anzugehen. Gerade die Arche Internetz setzt sich stets und mit aller Kraft für die Rechte des Weibes ein. Nehmen Sie die fortgesetzte Diskriminierung des Weibes und die Mißachtung dessen Würde nicht hin.
Im September 2017 finden Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Abgeordneten auf.
Setzen Sie sich für folgende Änderung des Grundgesetzes ein:
Geben wir jenen armen Geschöpfen die Würde zurück, welche im Grundgesetz schlicht ignoriert wird.(1) Die Würde des Menschen und des Weibes ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Für die Rechte des Weibes kämpfend
Benedict XVII
Gleichstellungsbeauftragter