Die Gefahr einer Neujahrsfeier

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Alfred Nobel
Brettgast mit Maulkorb
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Die Gefahr einer Neujahrsfeier

Beitrag von Alfred Nobel »

Werte Gemeinde,

da sich das gregorianisches Kalenderjahr dem Ende neigt, möchte ich an dieser Stelle meine Gedanken zu den in vielen Kreisen stattfindenden Naujahrsfeiern mitteilen.
Ich stehe aus drei Gründen dem Feiern des neuen Jahres kritisch gegenüber.


1. Redliches Verhalten

In Römer 13:13 steht geschrieben:
Lasst uns ehrbar leben wie am Tage, nicht in Fressen und Saufen, nicht in Unzucht und Ausschweifung, nicht in Hader und Neid
Und doch wird in vielen Kreisen gesoffen und Völlerei betrieben, gefolgt von tiefer Trunkenheit und nächtlichem Lärm.
Welch schlimme Folgen Trunkenheit haben kann, würde an dieser Stelle das Thema zu sehr ausdehnen.
Ich möchte jedoch kurz daran erinnern, dass während einer Trunkenheit weder die Züchtigung des Weibs, noch die aufrichtige Verbindung zum HERRn möglich ist. Auch die unmoralische Geschlechtsbeziehungen sind möglich.

Es ist an uns, die Kontrolle über unseren Geist aufrechtzuerhalten. Ich halte es deshalb mindestens für notwendig, die Eingangspforte zu beweihräuchern um den potentiellen Schaden von eventuell feiernden Nachbarsknaben zu verringern.


2. Falsche Anbetung

Ein Problem beim Feiern eines neuen Jahres ist, dass das neue Jahr dabei im Mittelpunkt steht.
Wir sind jedoch dazu ermahnt, nichts anzubeten, in dem der HERR selbst nicht im Mittelpunkt steht.
Nicht nur steht beim Entzünden des Feuerwerks dasselbe im Vordergrund, durch den anschließenden Knall fällt es zudem jüngeren Knaben schwer, sich an der Bettkante auf das Nachtgebet vorbereitend auf den einzig wahren HERRn im Himmel zu konzentrieren.


3. Sinnbefreite Vorsätze

Zu einer Neujahrsfeier werden oftmals auch die sogenannten Neujahrsvorsätze miteinander geteilt. Ich zweifle diese Neujahrsvorsätze jedoch an, da meiner Ansicht nach nur ein Vorsatz wichtig ist, nämlich dem HERRn zu dienen. Wichtig hierbei ist, dass dies als Neujahrsvorsatz ausgeschlossen ist, da es bereits ein existierender Zustand sein sollte. Sollte dies bei einem Menschen nicht der Fall sein, ist damit auch nicht bis zum neuen Jahr zu warten, sondern unverzüglich nachzubessern. Zuletzt muss ich mich dennoch selbst korrigieren, da dies auch in keiner Weise ein Vorsatz sein kann. Dem HERRn uneingeschränkt zu dienen, ist kein Vorsatz, sondern ein Zustand, der entweder in einem schlummert oder eben nicht.
Wird dieser Weisung gefolgt, braucht es auch keine nachgestellten Vorsätze mehr.


Zusammenfassend bleibt mir nur anzumerken, dass für mich unsere westliche Welt zu Neujahr in einer von Dämonen beherrschten Nacht steckt.
Eventuell übersehe ich aber auch einen redlichen Aspekt der Neujahrsfeier. Ich stehe einer offenen Diskussion freudig entgegen!

Besorgt und mich selbst schützend
Alfred Nobel
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Franz-Joseph von Schnabel
Ochsenbauer
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Re: Die Gefahr einer Neujahrsfeier

Beitrag von Franz-Joseph von Schnabel »

Werter Herr Nobel,

mit diesem Jubeljahr geht ein heiliges solches zu Ende.
Für die Erlangung eines Jubiläumsablasses gelten die allgemeinen Bedingungen: Der Empfänger muss getauft und nicht exkommuniziert sein sowie im Stand der Gnade sein, also schwere Sünden gebeichtet und sich von seiner Sünde losgesagt haben. Außerdem muss er die Eucharistie empfangen. Der Jubiläumsablass wird gewährt für Gläubige, die als "Pilger der Hoffnung" an einer Wallfahrt zu Stätten des Jubiläums in Rom, im Heiligen Land oder zu Kathedralkirchen und vom Ortsbischof bestimmten Kirchen teilnehmen, für den "frommen Besuch heiliger Stätten" in Rom und an anderen Orten in der Welt sowie durch Werke der Barmherzigkeit und der Buße. Gläubige, die aus schwerwiegenden Gründen keine heiligen Stätten aufsuchen können, etwa aufgrund von klösterlicher Klausur, Alter, Krankheit, Haft oder dienstlichen Verpflichtungen in der Pflege, können den Ablass auch im persönlichen Gebet erlangen. Als Werk der Buße zählt unter anderem ein Tag des Verzichts auf "sinnlose Ablenkungen (reale, aber auch virtuelle, die z.B. durch die Medien und die sozialen Netzwerke hervorgerufen werden)".
Dies bedeutet, falls Seine Heiligkeit kein außerordentliches Heiliges Jahr ausrufen sollte, müssen jene, die es jetzt versäumen, fünfundzwanzig Jahre warten müssen, bis wieder die Möglichkeit besteht, einen Jubiläumsablaß zu erwerben.

Ansonsten sehe ich keine großen Gefahren seitens eines Jahreswechsels. Mit Verlaub, ich erlebte schon einige davon.

Anläßlich des Jahrtausendwechsels, vor sechsundzwanzig Jahren, versuchten falsche Propheten einen Weltuntergang durch Fehlfunktionen elektronischer Datenverarbeitungsanlagen herbeizureden.

Jeder, welcher derartige Gerätschaften kennt, weiß, daß dort ständig Fehlfunktionen auftreten, ohne daß die Erdscheibe Schaden nimmt. Unfehlbar ist nur seine Heiligkeit und der HERR.

Wie jedes Jahr die Silvestermesse besuchend,
Schnabel
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Martin Berger
Faust Gottes
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Re: Die Gefahr einer Neujahrsfeier

Beitrag von Martin Berger »

Alfred Nobel hat geschrieben: So 28. Dez 2025, 21:07Eventuell übersehe ich aber auch einen redlichen Aspekt der Neujahrsfeier.
Werter Herr Nobel,

grundsätzlich sind derartige Feiern nur dann zulässig und redlich, wenn sie im Sinne und zum Lob des HERRn gefeiert werden. Ob nun eine Jahresabschlußandacht, eine Silvestermette oder der NeujahrsGOTTesdienst: Hier kann man zeigen, ob man dem HERRn oder dem Gehörnten dient. Allzu oft, vermutlich gibt es sogar gar keine Ausnahme, sind die feierwütigen Lumpen schon am 31.12. zu früher Stunde derartig betrunken, daß sie der Jahresabschlußandacht nicht mehr beiwohnen können, sofern sie das denn jemals wollten. Dieser Trunkenheitszustand setzt sich im Laufe des Tages und mit zunehmender Dunkelheit fort, sodaß man auch am Neujahrstag nicht zur Messe erscheint, weil man entweder immer noch zu besoffen ist, oder auch deshalb, weil man sich mit einem Polenböller die Finger weggesprengt hat.

Allgemeine Gültigkeit hat folgende Weisheit: Was nicht GOTT dient, dient dem Teufel.

Sich für die heutige Seniorenmesse bereitmachend,
Martin Berger
Der Friede sei mit euch.
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